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Schuldfrage - ins Bett uriniert
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iaf61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 19:28    Titel: Schuldfrage - ins Bett uriniert Antworten mit Zitat

Hallo,

es dreht sich um folgenden Tatbestand:
Eine Person B schlief bei einer Person A auf einem Schlafsofa. Morgens bemerkte Person B, dass sie ins Sofa uriniert hat. Die private Haftpflichtversicherung wurde angeschrieben, doch der Fall wurde abgewiesen, da Person B "kein schuldhaftes Verhalten" vorzuwerfen sei.
Wenn sich Person B nun weigert den Schaden privat zu übernehmen, gibt es wirklich keine rechtliche Möglichkeit Schadensersatz von Person B zu verlangen?

Gruß
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die private Haftpflichtversicherung prüft, ob ein Verschulden ihres Versicherungsnehmers vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wovon einmal hier ausgegangen werden soll, dann ist der Versicherungsnehmer auch nicht schadensersatzpflichtig.

§ 823 BGB setzt ein Verschulden voraus.
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iaf61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ersteinmal danke für Ihre Antwort.

Aber kann es wirklich sein, dass ich nun für seinen verrichteten Schaden haften muss? (Der Schaden beläuft sich auf 600€)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

iaf61 hat folgendes geschrieben::
Aber kann es wirklich sein, dass ich nun für seinen verrichteten Schaden haften muss?

Nein, Sie müssen in diesem Zusammenhang für fast gar nichts haften. Aber Person A bleibt auf ihrem Schaden sitzen, weil Person B im Schlaf gehandelt (= uriniert) hat und somit in einem Zustand, in dem Person B - ähnlich wie bei Bewußtlosigkeit oder "geistiger Umnachtung" - für entstehende Schäden nicht verantwortlich zu machen ist.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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iaf61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Ihre Antwort!

Das einzige Problem ist, dass ich Person A bin Weinen
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

"Casus sentit dominus."
"The loss lies where it falls."

Zwei Rechtsgrundsätze.
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Opafranke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach ist eine Ablehnung durch die Versicherung nicht berechtigt.

Ich denke schon, dass hier ein schuldhaftes Verhalten vorliegt, schließlich hat Person A Person B nicht erlaubt, ins Schlafsofa zu urinieren und ist deshalb verantwortlich für den Schaden.
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iaf61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
"Casus sentit dominus."
"The loss lies where it falls."

Zwei Rechtsgrundsätze.


Sicherlich richtig, aber meiner Meinung nach sollte jeder der einen Schaden verursacht, diesen auch ersetzen. Schließlich war es von Person A eine Gefälligkeit für Person B...
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zu unterscheiden ist zwischen "Recht" und "Moral" Cool

Aus Sicht des "Recht" besteht keine Haftung, der "Moral" folgend wohl eher....
Aber eine Versicherung bezieht sich nun einmal auf das Recht
_________________
MfG,
Duisburger

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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 02:35    Titel: Antworten mit Zitat

Also hier ist ja wohl ganz eindeutig A schuld!
Was stellt der sein Sofa denn auch dort hin, wo andere Leute urinieren!?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Opafranke hat folgendes geschrieben::
Ich denke schon, dass hier ein schuldhaftes Verhalten vorliegt, schließlich hat Person A Person B nicht erlaubt, ins Schlafsofa zu urinieren und ist deshalb verantwortlich für den Schaden.
Schuldhaft oder nicht wird nun mal nicht an erlaubt oder nicht festgemacht. Lachen
_________________
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
doch der Fall wurde abgewiesen, da Person B "kein schuldhaftes Verhalten" vorzuwerfen sei.


Bezüglich des Ins-Bett-Pinkeln wohl nicht. Wird er ja nicht "mit Absicht" gemacht haben.

Man könnte sich aber trotzdem fragen, warum B ins Bett gemacht hat. Ist B ein Kleinkind? Ein Greis? Oder keins von beidem, leidet aber an Blasenschwäche? Passiert ihm das öfters? Letzterenfalles könnte man, finde ich, argumentieren, dass er damit hätte rechnen müssen und sein Verschulden darin besteht, keine Unterlage oder einen anderen Schutz benutzt zu haben. Oder er weiß, dass er immer dann ins Bett macht, wenn er zu viel Gin Tonic trinkt Smilie . In einem solchen Fall könnte man, im Sinne einer actio libera in causa (Schuldvorverlagerung) sagen, sein Verschulden besteht nicht im Urinieren, aber im Gin Tonic-Trinken Geschockt .
Es fehlt natürlich die komplette background information, das war jetzt alles sehr wild spekuliert Cool .

edit: ganz abgesehen davon haben wir ja immernoch § 829 BGB. Haftet B nicht, weil er schlafend einen Schaden verursacht hat, muss er den Schaden dennoch ersetzen, wenn ihm dies zuzumuten ist. Grob gesagt: wenn er es sich, im Gegensatz zum Geschädigten, viel eher leisten kann, den Schaden zu ersetzen.
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iaf61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Also hier das Backgroundwissen:

Person B ist ein 18 jähriger junger Mann der an diesem Abend mit Person A auf einer Party war, beide tranken reichlich Alkohol und Person A verschwand einige Stunden vor Person B. Nachdem Person A zu Hause war, wurde er von Person B aus dem Schlaf gerissen und nach einer Schlafmöglichkeit gefragt. Aus Freundschaft lies A dies, etwas widerwillig, aus Freundschaft zu.
Der Rest der Geschichte ist ja bekannt.
Jedenfalls schrieb Person B seiner Versicherung, dass er eine Erkältung hatte (der Alkoholkonsum wurde nicht erwähnt).
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 02:14    Titel: Antworten mit Zitat

iaf61 hat folgendes geschrieben::
Also hier das Backgroundwissen:

Person B ist ein 18 jähriger junger Mann der an diesem Abend mit Person A auf einer Party war, beide tranken reichlich Alkohol und Person A verschwand einige Stunden vor Person B. Nachdem Person A zu Hause war, wurde er von Person B aus dem Schlaf gerissen und nach einer Schlafmöglichkeit gefragt. Aus Freundschaft lies A dies, etwas widerwillig, aus Freundschaft zu.
Der Rest der Geschichte ist ja bekannt.
Jedenfalls schrieb Person B seiner Versicherung, dass er eine Erkältung hatte (der Alkoholkonsum wurde nicht erwähnt).



das ändert aber nichts am bereits hier ge(be-)schriebenen ergebnis
_________________
MfG,
Duisburger

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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Jedenfalls schrieb Person B seiner Versicherung, dass er eine Erkältung hatte

Äh...na und? Geschockt
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