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Kleinunternehmer - Zuschlag USt auf Std-Lohn?

 
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Maffy
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Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 17:23    Titel: Kleinunternehmer - Zuschlag USt auf Std-Lohn? Antworten mit Zitat

Hallo.

Unternehmer A vereinbart mit Unternehmer B einen Stundenlohn von 20,00 € zzgl. der gesetzlichen USt. Unternehmer B sagt daraufhin, dass er als Kleinunternehmer keine Mwst ausweisen würde. Unternehmer B leistet seine Arbeiten und schickt dann Unternehmer A folgende Rechnung:

20,00 Stunden a 23,20 € = 464,00 € inkl. 16 % Mwst (§19 Abs.1 UstG)

Ist es korrekt, dass Unternehmer B Umsatzsteuer berechnet und Unternehmer A diesen Betrag zwar anerkennen muss, aber als Vorsteuer nicht geltend machen kann?

Danke, Maffy
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

so geht das schonmal nicht. Ich kann nicht USt offen ausweisen und dann dahinter den § 19 UStG bringen und so tun als ob ich Kleinunternehmer wäre... eins geht nur.

Aber ich steig nicht genau durch den Sachverhalt. Ist nun der Leistende oder der Leistungsempfänger der KU?

Wenn der Leistende KU ist, schreibt er Rechnungen Brutto=Netto. Er weist keine USt aus, der Empfänger hat kein VoSt Abzug. Wenn man 20,- vereinbart sind das 20,- und keine 23,20!

Wenn der Leistungsempfänger KU ist, aber der Leistende RegelUnternehmer ist, dann stehen eben 20 + 3,20 = 23,20 auf der Rechnung und der Empfänger hat keinen Vorsteuerabzug, auch wenn der Leistende die USt abführt. Hier kommt es auf die Vereinbarung an, haben sie Bruttopreis vereinbart? 20? Fraglich, wenn der Leistende 20 + USt sagt, dann will er eben 23,20 brutto und nicht 20,- Brutto!

Mfg vom

showbee
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Maffy
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Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Der Leistende ist Kleinunternehmer und der Rechnungsempfänger ist Regelunternehmer.

Die Vereinbarung lautete: Vergütung p.Std. 20,00 € zzgl. 16%USt

Ich nehme mal an, dass der leistende Kleinunternehmer dann den Rechnungbetrag auf 400,00 € korrigieren muß - O D E R ???

Liebe Grüße, Maffy
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

jep, hier können nur 20 verlangt werden. Dem Leistungsempfänger kam es auf den Nettobetrag an. Ob er also nun aus 23,20 den Vorsteuerabzug bekommt oder gleich nur 20 zahlen muss, kann ihm egal sein. Der KU darf USt nicht ausweisen und darf demzufolge gar nicht so abrechnen.

Mfg vom

showbee
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