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recht.de :: Thema anzeigen - EDIT Internetauktionshaus [Name geändert]: Ware entspricht nicht dem Bild! EDIT
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EDIT Internetauktionshaus [Name geändert]: Ware entspricht nicht dem Bild! EDIT

 
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Teimen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 17:17    Titel: EDIT Internetauktionshaus [Name geändert]: Ware entspricht nicht dem Bild! EDIT Antworten mit Zitat

EDIT:

Nehmen wir an Person A kauft übers Internet einen Gegenstand überweist das Geld und bekommt den Gegenstand. Der Beschreibung nach ist es auch der richtige Gegenstand jedoch auf dem Bild war auch ein Gegenstand dieser Art jedoch ein anderes Modell abgebildet. Nach Angabe des Verkäufers hat Person A ein 14 tägiges Rückgaberecht jedoch muss wenn der Kaufbetrag nicht über 40€ den Versand selbst bezahlt werden. Aber woher soll Person A wissen dass das in der Beschreibung angegebene Modell nicht das auf dem Bild ist? Eigentlich wurde ja etwas geliefert was Person A eigentlich gar nicht wollte da er den gegenstand der auf dem Bild war und es war nicht der Fehler von Person A dass dieser nicht geliefert wurde. Muss Person A den Versand selbst bezahlen?
_________________
Geniese dein Leben! Denn du bist länger tot als lebendig!


Zuletzt bearbeitet von Teimen am 10.11.06, 12:09, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte die Forenregeln beachten...
jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den gesamten recht.de Knigge!

Vielen Dank, Ihr www.recht.de -Team!

...und den Beitrag entsprechend editieren. Winken
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
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fspeed
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 01:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn in der Artikelbeschreibung nicht steht, dass es sich um eine symbolische Abbildung o.Ä. handelt, entsteht daraus ein Gewährleistungsanspruch. Der Verkäufer, der das zu verschulden hat, muss hier die Rücksendekosten tragen. Außerdem muss er, sofern der Käufer darauf besteht, den Schaden ersetzten. Das heißt nicht, dass er hier einfach nur das Geld zurück zahlen braucht. Wenn der Käufer es will, muss der Kaufvertrag auch erfüllt werden, und der Verkäufer muss sich dann um ein entsprechenden Gegenstand kümmern, der dem Bild entspricht (Erfüllungspflicht). Oder man kauft, sollte er Fristen von solchen Forderungen nicht einhalten, einfach ein entsprechenden Gegenstand woanders und stellt ihm dem in Rechnung, damit nicht noch mehr Schaden entsteht z.B. durch Verzögerung (Schadensminderungspflicht)
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