Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Zweite Anfrage.
Wurde in Aegypten durch Entnahme meines Zweitvertrages und durch Faelschung eines gerichtl. Dokumentes, meines Eigentums entledigt.
Mit amnderen Worten wurde daraufhin, mein Eigentum auf einen anderen Namen registriert. Dieses wurde gegen Entgeldzahlung bewerkstelligt. Trotz Beweise wurden mir beim Landesgericht meine Zeugen verweigert und mein Verfahren einfach abgeschmettert.
Meine Frage, kann ich beim internationalem Gerichtshof klagen?
Verfasst am: 11.11.06, 19:56 Titel: Re: Und was nun?
kristina60 hat folgendes geschrieben::
Meine Frage, kann ich beim internationalem Gerichtshof klagen?
Leider nein. Gemäß Art. 34 (1) des IGH-Statuts sind nur Staaten aktiv- und passiv legitimiert.
Art. 34 (1) IGH-Statut hat folgendes geschrieben::
Only states may be parties in cases before the Court.
EDIT: Im übrigen bitte die Forenregeln lesen, beachten und Post entsprechend editieren. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.