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heute habe ich die Beitragsrechnung meiner KFZ-Haftpflicht Versicherung für 2005 erhalten, und ich frage mich nun, ob bei mir das "Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung" gilt.
Einerseits ist mein Auto von Typklasse 19 auf Typklasse 20 hochgestuft worden (also eine Prämienerhöhung), andererseits ist mein Beitragssatz gleichzeitig von 40% auf 35% gesunken, wodurch ich unter dem Strich trotz der Hochstufung in TK20 einen geringeren Beitrag als 2004 zahlen muß.
Bezieht sich das Sonderkündigungsrecht nun auf die relative Prämie bei 100% (dann läge eine Erhöhung vor) oder auf den absoluten Beitrag (dann wäre es keine Erhöhung)?
heute habe ich die Beitragsrechnung meiner KFZ-Haftpflicht Versicherung für 2005 erhalten, und ich frage mich nun, ob bei mir das "Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung" gilt.
Die Antwort sollte in einer Belehrung zur Tarifbenachrichtigung als auch in den Versicherungsbedingungen zu finden sein!
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