Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Erhöhung PKW-Haftpflichtversicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Erhöhung PKW-Haftpflichtversicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mary100
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 10:59    Titel: Erhöhung PKW-Haftpflichtversicherung Antworten mit Zitat

Kann eine Versicherung einen Monat nach Eingang des Versicherungsscheines die Schadensfreiheitsklasse zu ungunsten des Versicherungsnehmers ändern und dies mit einem "Irrtum" im ersten Versicherungsschein + im Angebot begründen? Der Preis würde sich in diesem Fall um ca. 60 Euro im Jahr erhöhen.

Danke, Mary
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 15.12.04, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Woher kamen denn die Angaben über die Schadensfreiheitsklasse?
Hat die Gesellschaft zum Beispiel einfach nur Ihre Angaben aus Ihrem Antrag übernommen und dann später bei Ihrer vorherigen Versicherung nachgefragt?
Nach oben
Mary100
Gast





BeitragVerfasst am: 16.12.04, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Angaben stammen angeblich vom Versicherungsnehmer. Dieser hat jedoch keine Angaben gemacht, sondern nur ordnungsgemäß die Daten des Vorversicherers angegeben.

Von diesem hat man angeblich jetzt erst Bescheid bekommen und daraufhin den Versicherungsschein bezüglich der Schadensfreiheitsklasse von 9 auf 7 "korrigiert".

Das Angebot wurde jedoch bereits im Juli eingeholt und der Vertrag abgeschlossen.
Damals wurden seitens des Versicherungsnehmers alle Daten bezüglich der Vorversicherung ordnungsgemäß übermittelt.

Kann er auf den erteilten Versicherungsschein laut Angebot bestehen? Oder muss er den höheren "korrigierten" Betrag zahlen?

Danke, Mary
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 16.12.04, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Welche SF-Klasse ist denn die tatsächlich richtige?
7 oder 9?
Nach oben
Mary100
Gast





BeitragVerfasst am: 16.12.04, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Versicherungsnehmer ist der Meinung, die 9 sei die richtige. Kann man da irgendwie nachkommen?

(Nachschauen in den alten Versicherungsunterlagen ist nicht möglich, da diese 2002 wegen Verkauf des Fahrzeugs gekündigt wurde und die Unterlagen nach dem Umzug nicht mehr auffindbar sind.) Seitdem ist er bis Juli 2004 mit einem anderen Fahrzeug, das nicht auf ihn zugelassen war, gefahren.

Der Versicherungsnehmer bezweifelt die Richtigkeit der Schadensfreiheitsklasse 7.

Mary
Nach oben
Odd72
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.12.04, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Mary100 hat folgendes geschrieben::
Der Versicherungsnehmer ist der Meinung, die 9 sei die richtige. Kann man da irgendwie nachkommen?

(Nachschauen in den alten Versicherungsunterlagen ist nicht möglich, da diese 2002 wegen Verkauf des Fahrzeugs gekündigt wurde und die Unterlagen nach dem Umzug nicht mehr auffindbar sind.) Seitdem ist er bis Juli 2004 mit einem anderen Fahrzeug, das nicht auf ihn zugelassen war, gefahren.

Der Versicherungsnehmer bezweifelt die Richtigkeit der Schadensfreiheitsklasse 7.

Mary

Aha, jetzt kommen wir der Sache schon näher.

Da der VN seit 2002 kein Fahrzeug mehr auf sich zugelassen hat, wurde er von der Versicherung vemutlich zurückgestuft. Normalerweise verliert man pro Jahr, daß man kein Fahrzeug zugelassen hat, eine SF-Klasse.
Wenn der VN also in 2002 in SF9 eingestuft war, halte ich die Richtigkeit von SF7 zum jetzigen Zeitpunkt für gar nicht mal so unwahrscheinlich.


Mary100 hat folgendes geschrieben::
Die Angaben stammen angeblich vom Versicherungsnehmer. Dieser hat jedoch keine Angaben gemacht, sondern nur ordnungsgemäß die Daten des Vorversicherers angegeben.

Wie hat der VN das denn gemacht, wenn die Unterlagen des Vorversicherers bei einem Umzug verloren gegangen sind?
_________________
(Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 16.12.04, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Mary100 hat folgendes geschrieben::
Der Versicherungsnehmer bezweifelt die Richtigkeit der Schadensfreiheitsklasse 7.


Pauschal bezweifeln anstatt in den Unterlagen konkret nachzulesen ist aber nicht besonders rechtssicher. Auf den Arm nehmen

Der Versicherungsnehmer hätte noch die Möglichkeit, bei der ehemaligen Versicherungsgesellschaft eine Abschrift der alten Versicherungspolice anzufordern, um mehr Klarheit zu erlangen.

Andernfalls könnte der Versicherungsnehmer auch mal seine neue Versicherungsgesellschaft anschreiben und um Auskunft bitten, wie und warum er denn jetzt genau in die SF-Klasse 7 und nicht in die SF-Klasse 9 eingestuft worden ist.
Nach oben
Mary100
Gast





BeitragVerfasst am: 16.12.04, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Die Anschrift der Vorversicherung herauszubekommen war nicht schwer, da bei dieser Versicherung mehrere Familienangehörige versichert waren. Und das PKW-Kennzeichen von damals noch bekannt.

Ich werde das genaue "WARUM" der Hochstufung nochmals bei der Versicherung erfragen. Telefonisch bekam ich die Auskunft, es sei von der Vorversicherung halt jetzt erst so mitgeteilt worden.

Danke, Mary
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.