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Schuldfrage - ins Bett uriniert
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 01:51    Titel: Antworten mit Zitat

iaf61 hat folgendes geschrieben::
Jedenfalls schrieb Person B seiner Versicherung, dass er eine Erkältung hatte (der Alkoholkonsum wurde nicht erwähnt).

Und welchen Grund hatte das Weglassen des Erwähnens des vorherigen Alkoholkonsums des B gegenüber der Versicherung?
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
iaf61 hat folgendes geschrieben::
Jedenfalls schrieb Person B seiner Versicherung, dass er eine Erkältung hatte (der Alkoholkonsum wurde nicht erwähnt).

Und welchen Grund hatte das Weglassen des Erwähnens des vorherigen Alkoholkonsums des B gegenüber der Versicherung?


Wohl aus zwei Gründen die zusammenhängen...

- Person B hatte keine Ahnung, dass die PH-Versicherung auch grob fahrlässig verursachte Schäden übernimmt

und

- hatte daher bedenken, ob die Versicherung denn auch zahlt, was ja das Ziel der Anzeigepflichtsverletzung darstellen dürfte... Mit den Augen rollen


Sollte der VR davon Wind bekommen, besteht gar kein Versicherungsschutz! Soviel dürfte klar sein...

Grüßle Dookie!
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