Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Strafe für NICHT-unterschreibenen Bauvertrag? SOS-EILT-HÜLFE
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Strafe für NICHT-unterschreibenen Bauvertrag? SOS-EILT-HÜLFE

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tropica
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 12:56    Titel: Strafe für NICHT-unterschreibenen Bauvertrag? SOS-EILT-HÜLFE Antworten mit Zitat

Nachfolgendes Problem hoffe ich hier lösen zu können, vor kurzen erhilt Firma XYZ von Firma ABC ein Fax.

Vorgeschichte: Firma XYZ wollte gerne für Firma ABC arbeiten. Es kamen mehrere Angebote zu stade, eins mit unter auch in Dänemark. Viele Gespräche wurden diesbezüglich geführt und Firma XYZ war mündlich bereit auf Grundlage eines Bauvertrages diesen Auftrag auszuführen. Zwischenzeitlich ergab sich dann aber leider ein Personalmangel, selbst man staune auf dem Arbeitsamt waren keine Arbeitsnehmer mehr verfügbar. Der Vertrag sollte erstmals am 7.11. unterschrieben werden, dies verschob sich aber durch die Abwesenheit des Geschäftsführers der Firma XYZ auf den 10.11.2006 Zwischenzeitlich wurden aber alle Möglichkeiten in Betracht gezogen noch AN zu beschaffen. Am 10.11. musste Firma XYZ nun leider wegen mangel an AN absagen, worauf Firma ABC ein Fax schrieb:

Sehr geehrter Herr XXX,
in Anbetracht in der Situation in der Sie uns gebracht haben, da wir uns für das Gewerk Maler nur beworben haben, nach dem wir ein Gespräch mit Ihnen hatten und Sie uns gebeten haben Arbeit zu beschaffen, ja sogar gesagt haben, dass Sie "Preislich" immer zur Einigung bereit seien.
Dazu haben wir Ihnen dann in der Folge das LV Aalborg zum Rechnen übergeben und uns auf Ihr Wort verlassen.
Wir haben im Wiederspruch zu unseren sonstigen Geschäftsgebahren nicht einmal Vergleichsangebote eingeholt. Bei den Gesprächen nach dem wir den Auftrag ertreilt bekamen, wurden mehrmals Details besprochen und verändert. Sie haben uns bis zum 7.11.2006 glauben gemacht, dass Sie den Auftrag ausführen. Am 10.11.2006 erschienen Sie in unserem Hause und teiten mit, dass "Ihre Leute" die Arbeit verweigern.
Dieses ist Grundsätzlich nicht unser Problem. Für die Annahme eines Auftrages ist nicht nur ein unterschriebener Vertrag ausschlaggebend, wie Sie als Vollkaufmann sicher wissen.
Da unser Auftrag das Gewerk Trockenbau und Maler umfaßt, werden wir, wenn die Leistung Maler nicht ausführen, den Gesamtauftrag verlieren. Bei einer Angebotssumme von 140000,00 Euro, die wir mit 12 % GU-Aufschlag kalkuliert haben, macht dies einen Verlust in unserem Hause von 16800,00 Euro aus.
Davon unberührt steht eine entsprechende Vertragsstrafe aus, die der AG sicher von uns einklagen wird.
Wir fordern Sie auf, sich die Angelegenheit kurzfristig zu überlegen und warten auf Ihren Anruf!
Sollte sich die Angelegenheit nicht wie abgesprochen erledigen, werden wir Ihnen mit morgiger Post unsere Forderungen per Rechnung zusenden und die Angelegenheit auf den Rechtsweg durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX


Es wurde immer und immer wieder von der Firma XYZ erwähnt das es zu einem entgültig JA ihrer seits erst mit der Unterschrift auf den Vertrag kommt. Dieser wurde aber nur von der Gegenpartei unterschrieben.

Hat nun die Firma ABC irgendwelche Rechte hier was geltend zu machen???
Kann man dieser Firma auf netter Art irgendwie beibringen das man den Auftrag ja gerne erfüllt hätte, aber wenn man keine AN ran bekommt ist dies nunmal nicht möglich. Es wurde zudem der Firma ABC auch der Vorschlag gemacht, sie bräuchten sich nur für Innenarbeiten jemand suchen, Aussenarbeiten währen machtbar mit der derzeitigen Besetzung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.