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Nachfolgendes Problem hoffe ich hier lösen zu können, vor kurzen erhilt Firma XYZ von Firma ABC ein Fax.
Vorgeschichte: Firma XYZ wollte gerne für Firma ABC arbeiten. Es kamen mehrere Angebote zu stade, eins mit unter auch in Dänemark. Viele Gespräche wurden diesbezüglich geführt und Firma XYZ war mündlich bereit auf Grundlage eines Bauvertrages diesen Auftrag auszuführen. Zwischenzeitlich ergab sich dann aber leider ein Personalmangel, selbst man staune auf dem Arbeitsamt waren keine Arbeitsnehmer mehr verfügbar. Der Vertrag sollte erstmals am 7.11. unterschrieben werden, dies verschob sich aber durch die Abwesenheit des Geschäftsführers der Firma XYZ auf den 10.11.2006 Zwischenzeitlich wurden aber alle Möglichkeiten in Betracht gezogen noch AN zu beschaffen. Am 10.11. musste Firma XYZ nun leider wegen mangel an AN absagen, worauf Firma ABC ein Fax schrieb:
Sehr geehrter Herr XXX,
in Anbetracht in der Situation in der Sie uns gebracht haben, da wir uns für das Gewerk Maler nur beworben haben, nach dem wir ein Gespräch mit Ihnen hatten und Sie uns gebeten haben Arbeit zu beschaffen, ja sogar gesagt haben, dass Sie "Preislich" immer zur Einigung bereit seien.
Dazu haben wir Ihnen dann in der Folge das LV Aalborg zum Rechnen übergeben und uns auf Ihr Wort verlassen.
Wir haben im Wiederspruch zu unseren sonstigen Geschäftsgebahren nicht einmal Vergleichsangebote eingeholt. Bei den Gesprächen nach dem wir den Auftrag ertreilt bekamen, wurden mehrmals Details besprochen und verändert. Sie haben uns bis zum 7.11.2006 glauben gemacht, dass Sie den Auftrag ausführen. Am 10.11.2006 erschienen Sie in unserem Hause und teiten mit, dass "Ihre Leute" die Arbeit verweigern.
Dieses ist Grundsätzlich nicht unser Problem. Für die Annahme eines Auftrages ist nicht nur ein unterschriebener Vertrag ausschlaggebend, wie Sie als Vollkaufmann sicher wissen.
Da unser Auftrag das Gewerk Trockenbau und Maler umfaßt, werden wir, wenn die Leistung Maler nicht ausführen, den Gesamtauftrag verlieren. Bei einer Angebotssumme von 140000,00 Euro, die wir mit 12 % GU-Aufschlag kalkuliert haben, macht dies einen Verlust in unserem Hause von 16800,00 Euro aus.
Davon unberührt steht eine entsprechende Vertragsstrafe aus, die der AG sicher von uns einklagen wird.
Wir fordern Sie auf, sich die Angelegenheit kurzfristig zu überlegen und warten auf Ihren Anruf!
Sollte sich die Angelegenheit nicht wie abgesprochen erledigen, werden wir Ihnen mit morgiger Post unsere Forderungen per Rechnung zusenden und die Angelegenheit auf den Rechtsweg durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
Es wurde immer und immer wieder von der Firma XYZ erwähnt das es zu einem entgültig JA ihrer seits erst mit der Unterschrift auf den Vertrag kommt. Dieser wurde aber nur von der Gegenpartei unterschrieben.
Hat nun die Firma ABC irgendwelche Rechte hier was geltend zu machen???
Kann man dieser Firma auf netter Art irgendwie beibringen das man den Auftrag ja gerne erfüllt hätte, aber wenn man keine AN ran bekommt ist dies nunmal nicht möglich. Es wurde zudem der Firma ABC auch der Vorschlag gemacht, sie bräuchten sich nur für Innenarbeiten jemand suchen, Aussenarbeiten währen machtbar mit der derzeitigen Besetzung.
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