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Kann das 14-Tage Rückgaberecht ausgeschlossen werden?

 
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Sidewalker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 13:14    Titel: Kann das 14-Tage Rückgaberecht ausgeschlossen werden? Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Meine Frage ist:

Kann ein Unternehmen in seinen AGB`s das 14-Tage-Rückgaberecht, sowie jegliche Rückgabe und Stornierungsrechte ausschliessen?

________________________________________________________________
Meine Frage ist i.V mit einem Besuch eines online-shops, was einen wertvollen Artikel (Wert meiner Schätzung von über 1500 EUR) für 17,49 im Angebot hatte. In der Beschreibung des Artikels wird folgendes Text enthalten:
Zitat:
Umtausch: Dieser Artikel wird auftragsbezogen bestellt, eine nachträgliche Stornierung, ein Umtausch oder eine Rückgabe sind ausgeschlossen.
Tagespreise: Alle Preise sind Tagespreise in Euro solange Vorrat reicht, Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.


und in der AGB liest man:
Zitat:
5.2 Folgende Produkte fallen nicht unter Punkt 5.1 dieser Vereinbarung:
....
- Produkte, die in der Produktbeschreibung einen Ausschluss des Rückgaberechts beinhalten.
....


Punkt 5.1 bezieht sich auf den 14-tage-Rückgaberecht.

Was ich befürchte, ist, das dieses Unternehmen mit Absicht falsche Preise stellt, damit man bestellt und laut AGB nicht mehr abbestellen kann und im folgenden eine Rechnung über den normalen Preis bekommt.

Kann so was überhaupt sein?
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jimmythebob
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 510

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 13:58    Titel: Re: Kann das 14-Tage Rückgaberecht ausgeschlossen werden? Antworten mit Zitat

Sidewalker hat folgendes geschrieben::
Guten Tag!


Kann so was überhaupt sein?


Nein.
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klav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Höherer Preis als im Vertrag vereinbart kann nicht verlangt werden.

Verbraucherrechte lassen sich nicht per AGB ausschließen.
_________________
ihr nullen


Zuletzt bearbeitet von klav am 14.11.06, 12:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

klav hat folgendes geschrieben::
Höherer Preis als in Angebot kann nicht verlangt werden.
Aber klar kann. Entscheidend ist, zu welchem Preis ein Vertrag zustande kommt.

klav hat folgendes geschrieben::
Verbraucherrechte lassen sich nicht per AGB ausschließen.
Was in diesem Fall auch nicht der Fall sein dürfte - ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung:
§ 312 d Abs. 4 BGB hat folgendes geschrieben::
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (...)
Und genau das ist hier doch wohl der Fall.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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jimmythebob
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 510

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja, eine "auftragsbezoge Bestellung" bei irgendeinem Dritten, ist noch lange keine Anfertigung "nach Kundenspezifikation".
@Sidewalker: Was für ein Artikel ist es denn?
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Sidewalker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Speicher für HP-Server 8GB
Die Firma liefert übrigens nur an Kaufleute.
Wer interesse hat kann mit eine private Nachricht senden, dann schicke ich den Link.
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sidewalker hat folgendes geschrieben::
Speicher für HP-Server 8GB
Die Firma liefert übrigens nur an Kaufleute.


Entscheidend ist, ob das Unternehmen den Umständen nach (auch) gegenüber Verbrauchern um Vertragsabschlüsse wirbt. Nur solche Verträge würden unter die Fernabsatz-Vorschriften fallen (wobei eine "Sonderbestellung" aber noch keine "Herstellung nach Kundespezifikationen" wäre, die ein Fernabsatz-Widerrufsrecht ausnahmsweise entfallen lassen könnte.)

mbG
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sidewalker hat folgendes geschrieben::
Die Firma liefert übrigens nur an Kaufleute.
Wie schön, wenn solch völlig unwichtige Informationen dann doch irgendwann auftauchen... Sehr böse
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Sapere Aude! (Kant)
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klav
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Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
klav hat folgendes geschrieben::
Höherer Preis als in Angebot kann nicht verlangt werden.
Aber klar kann. Entscheidend ist, zu welchem Preis ein Vertrag zustande kommt.


Richtig. Da wir hier jedoch von Internetgeschäften reden, kann m.V. von einem Vertragswert=Angebotsgebotswert ausgegangen werden. Großes Gefeilsche gibt es da m.E. nicht.

Biber hat folgendes geschrieben::
klav hat folgendes geschrieben::
Verbraucherrechte lassen sich nicht per AGB ausschließen.
Was in diesem Fall auch nicht der Fall sein dürfte - ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung:

Ja, des Lesens bin ich mächtig.

Biber hat folgendes geschrieben::
§ 312 d Abs. 4 BGB hat folgendes geschrieben::
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (...)
Und genau das ist hier doch wohl der Fall.


Eben nicht. RAM-Bausteine sind Fließbandware.

MfG
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ihr nullen
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Biber
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Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

klav hat folgendes geschrieben::
Vertragswert=Angebotsgebotswert
Was ist das denn? Geschockt
Unabhängig davon: ein Vertrag kommt nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Wenn also ein VK etwas für den Preis X anpreist und ein K zu diesem Preis ein Kaufangebot macht, kann der VK das Kaufangebot annehmen und zu dem Preis liefern oder er kann den Preis ändern und damit ein neues Angebot machen, welches wiederum der K annehmen kann oder auch nicht.

klav hat folgendes geschrieben::
Eben nicht. RAM-Bausteine sind Fließbandware.
Das weiß ich nicht - aber wenn dem so ist, hätten Sie darauf vielleicht der Vollständigkeit halber gleich in Ihrem ersten Beitrag hinweisen können, anstatt kommentarlos die Artikelbeschreibung zu zitieren und dadurch zumindest fahrlässig einen falschen Eindruck zu erwecken. Sehr böse
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klav
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Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit den Willenserklärungen ist schon klar.

Der Hinweis war in meinem 1. Beitrag noch nicht möglich. Gab doch der Fragende erst später Details zur Sache bekannt. Wie sie selbst richtig bemerkten und der Historie entnehmen können, leicht verspätet.

Geflamme...jedoch frage ich mich, wo sie in ihren Postings auf die ursprüingliche Frage eingehen. Ego-Poster.
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Biber
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Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 14.11.06, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

klav hat folgendes geschrieben::
Der Hinweis war in meinem 1. Beitrag noch nicht möglich. Gab doch der Fragende erst später Details zur Sache bekannt. Wie sie selbst richtig bemerkten und der Historie entnehmen können, leicht verspätet.
Sorry, mein Fehler - habe Sie mit dem TE verwechselt. Verlegen
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klav
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Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

*prost* Winken
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