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Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen !
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Killy525
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2004
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 26.09.04, 12:13    Titel: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich hab ein paar Fragen .... zuerst der Sachverhalt:

mir wurde fristlos gekündigt, weil ich angeblich die private email-Adresse meiner Chefin dazu verwendet hätte, mich bei diversen Heimarbeits-Webseiten anzumelden. Dies habe ich nicht getan und hab dafür sogar einen guten Beweis. Ich habe nämlich Kontakt mit der Betreiberin einer der Seiten aufgenommen, die hat mir bereits per email und telefonisch bestätigt, dass die Anmeldung bereits im Jahr 2003 erfolgt ist (die Adresse derjenigen, die sich anmeldete hat sie auch). Ich arbeitete aber erst seit diesem Jahr an dieser Arbeitsstelle ! Ich wollte nochmals mit dem Chef darüber reden, doch der ließ sich nicht darauf ein, stur wie er ist.
So, also gehts zum Arbeitsgericht. Zunächst mal schicke ich vorweg, dass ich keine Kündigungsschutzklage erheben kann (bin noch keine 6 Monate da gewesen). Aber ich klage auf Festellung, dass die Kündigung unwirksam ist (praktisch auf Wiedereinstellung, richtig ???) Übrigens hat sich Cheffe in der fristlosen nicht hilfsweise auf eine ordentliche Kündigung berufen.
Ich war als Schwerbehinderte eingestellt (leider ist der Betrieb zu klein im Bezug auf das Integrationsamt). Der Chef hat fleissig für mich vom Arbeitsamt 70 % Lohn(-neben)kosten kassiert, die wird er wohl zum Teil zurückzahlen müssen (sagt das Arbeitsamt), da freu ich mich drauf.
Nächste Frage: Es ist sicher ratsam, die Klage selber - ohne Anwalt - einzureichen ? Aber ich würde mir den Anwalt gerne in der Hinterhand halten (eventuell Prozeßkostenhilfe). Wie siehts aus, wenn ich gewinne (was ja ziemlich wahrscheinlich ist), kann ich dann in einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht die Anwaltskosten, die ich ja selber tragen muss auch als Gewinner, als Schadenersatz einklagen ?
Ich will auf jeden Fall den Chef als erstes seinen Anwalt vortreten lassen (denn der geht mit Sicherheit zum Anwalt, um sich selber vertreten zu lassen, ist er zu doof für).
Ich glaube, die anderen Fragen die ich noch habe, stelle ich in einem anderen Thread, weil die gehören nicht ganz so eng zum Thema *lol*

Vielen Dank !
Killy
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matthias
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 12:27    Titel: Re: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

Nein deine Anwaltskosten musst du in erster Instanz beim Arbeitsgerichtsprozess immer selbst zahlen.
Deine Taktik find ich auch Quatsch, wenn man nen Anwalt hat nimmt man den auch mit.
MFG
Matthias
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 12:35    Titel: Re: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

Hallo Killy,

mal abgesehen davon, dass ich zu deiner verkorksten Story nichts produktives beitragen kann (weil mir da einfach die Kenntnis fehlt in bezug auf Anwalt und Arbeitsgericht), ist das absolut bizarr, wie dumm dieser Chef ist.
Naja, behalte deinen Humor und mach ihn fertig. Ich wünsch dir was Sehr glücklich
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Killy525
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2004
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 26.09.04, 12:36    Titel: Re: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

matthias hat folgendes geschrieben::
Nein deine Anwaltskosten musst du in erster Instanz beim Arbeitsgerichtsprozess immer selbst zahlen.Matthias

Das weiss ich und das hab ich auch in meiner Frage gleich gesagt.
Aus diesem Grund habe ich ja auch geschrieben, ob das zivilrechtlich als Schadensersatz geltend gemacht werden kann, wenn der Chef v o r m i r anwaltlich vertreten ist. Nicht vorm Arbeitsgericht, vorm Amtsgericht später in einem eigenen Prozeß.

matthias hat folgendes geschrieben::

Deine Taktik find ich auch Quatsch, wenn man nen Anwalt hat nimmt man den auch mit.
MFG
Matthias

Und bleib auf den Kosten sitzen ? Und auch im Bezug auf Prozeßkostenhilfe: Gerade deshalb finde ich das garnicht als Quatsch. Prozeßkostenhilfe kann ich beantragen bei Aussicht auf Erfolg oder wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist. Es geht mir nur um die Einreichung der Klage. Sobald die Erwiderung kommt (und die kommt zu 100% vom Anwalt) schicke ich dann meine Anwältin los.
Es kann ja nicht angehen, dass ich ungerechtfertigt gekündigt werde, zurück zur Arbeitslosenhilfe katapultiert werde, der Chef sich anwaltlich vertreten lässt (und die Kohle dafür hat) und ich hab trotz gewonnenem Prozeß den Schaden (bloß weil ich auch sachkundigen Beistand haben will).

Ciao Killy
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Killy525
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2004
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 26.09.04, 12:40    Titel: Re: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

anna hat folgendes geschrieben::
Hallo Killy,

mal abgesehen davon, dass ich zu deiner verkorksten Story nichts produktives beitragen kann (weil mir da einfach die Kenntnis fehlt in bezug auf Anwalt und Arbeitsgericht), ist das absolut bizarr, wie dumm dieser Chef ist.
Naja, behalte deinen Humor und mach ihn fertig. Ich wünsch dir was Sehr glücklich


Hallo Anna,

oh da hast du Recht ! Ein weiteres Beispiel der Dummheit: Cheffe lässt sich den Erhalt der Kündigung quittieren von mir (auf der Kündigung selbst) und gibt mir exakt dieses Exemplar mit *haha* Er hat nur ein Exemplar ohne Quittung... Das macht zwar rechtlich keinen Unterschied weil Zeugen dabei waren, aber man sieht wie doof der ist.

Ciao
Killy
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Gerd
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 12:43    Titel: Re: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

Gut überlegen, ob du gegen die Ku in der Probezeit wirklich eine Chance hast.
Frage

mfg
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Killy525
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2004
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 26.09.04, 12:46    Titel: Re: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

Gerd hat folgendes geschrieben::
Gut überlegen, ob du gegen die Ku in der Probezeit wirklich eine Chance hast.
Frage

mfg


Hi Gerd,

gegen eine fristlose habe ich immer Chancen, wenn diese nachweislich ungerechtfertigt ist. Auch in der Probezeit ! Es läuft mindestens auf die Umwandlung in eine ordentliche hinaus (was z.B. wichtig ist: Arbeitsamt - Sperrzeit ! oder im Lebenslauf - steht da ein krummes oder gerades Datum drin ?). Ich sagte ja schon, mit einer Kündigungsschutzklage käme ich nicht durch, wegen der zu kurzen Arbeitsdauer.

Ciao
Killy
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 12:51    Titel: Re: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

*räusper* @Gerd

Es ist eine fristlose Kündigung, wer bitte ist so dumm und geht dagegen nicht gerichtlich vor, egal ob Probezeit oder net?
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 12:55    Titel: Re: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

*räusper* @Gerd

Es ist eine fristlose Kündigung, wer bitte ist so dumm und geht dagegen nicht gerichtlich vor, egal ob Probezeit oder net? Schließlich will Killy ja dann (mal abgesehen davon wie die Geschichte nun ausgeht) auch mal ALHI bekommen und die bekommt man nun mal nich (Sperrzeit), wenn man sich die Fristlose Kü einfach in die Tasche steckt und so zum Arbeitsamt tänzelt, als wär nix gewesen.
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 13:06    Titel: Re: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

Es wäre dringend zu empfehlen, daß Sie bereits vor der Einreichung der Klage Ihre Anwältin beauftragen; in einigen Punkten unterliegen Sie doch ziemlichen Irrtümern. Z.B. kann auch die fristgerechte Kündigung zu einem "krummen" Datum erfolgen und Schadensersatz wegen Anwaltskosten ist nicht möglich. Fragen Sie gleich wegen PKH.
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matthias
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 15:31    Titel: Re: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

Nochmal mit den Anwaltskosten der Gegenseite.

Ich versteh dein Problem nicht:

Es wäre doch wiedersinnig wenn auf der einen Seite jede Partei bis zur 2. Instanz ihre Kosten selbst tragen muss (auch um den AN vor zu hohen Kosten zu schützen) wenn man das Geld dann im Zivilprozess wieder holen könnte. Es gibt in dem Fall kein Zivilporozess beim Amtsgericht.

Oder ich versteh nicht was du eigentlich willst.
Auch ohne Prozess kannst du Anwaltskosten (Beratung zur Information) nicht von deinem AG zurück holen.

MfG
Matthias
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Killy525
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2004
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 26.09.04, 17:23    Titel: Re: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

Gastx hat folgendes geschrieben::
Es wäre dringend zu empfehlen, daß Sie bereits vor der Einreichung der Klage Ihre Anwältin beauftragen; in einigen Punkten unterliegen Sie doch ziemlichen Irrtümern. Z.B. kann auch die fristgerechte Kündigung zu einem "krummen" Datum erfolgen und Schadensersatz wegen Anwaltskosten ist nicht möglich. Fragen Sie gleich wegen PKH.


Ich will meine Anwältin ja schon vorher hinzuziehen, es geht um die bloße Einreichung der Klageschrift.
Ich habe noch selten eine fristgerechte Kündigung zu einem 23. des Monats gesehen ! Zum 01. oder 15. ja, das wäre normal. Und die Mehrheit der Chefs, die einen Lebenslauf lesen und ein Arbeitsende zu einem 23. sehen, würden mit Sicherheit von einer nicht ganz hasenreinen Angelegenheit ausgehen ! Ich glaube nicht, dass ich mich da irre.
Und wo sind noch Irrtümer ? Die Sache Schadensersatz ist ja schließlich meine Frage und nicht eine Feststellung meinerseits.
Ich sehe es nur so, dass ein Arbeitgeber von seinem - zu Recht - fristlos gekündigten Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen kann wegen diverser Sachen, die derjenige verbockt hat. Ich habe hier auch einen Schaden wenn ich mich auch qualifziert verteidigen lassen will, und diesen Schaden hätte ich nicht, hätte der AG nicht zu Unrecht fristlos gekündigt.
In Sachen PKH hoffe ich bloß, dass sich das zuständige Arbeitsgericht an der Entscheidung des OLG Koblenz 13 WF 566/00 orientiert.

Ciao
Killy
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Killy525
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2004
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 26.09.04, 17:26    Titel: Re: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

matthias hat folgendes geschrieben::
Nochmal mit den Anwaltskosten der Gegenseite.

Oder ich versteh nicht was du eigentlich willst.
Auch ohne Prozess kannst du Anwaltskosten (Beratung zur Information) nicht von deinem AG zurück holen.

MfG
Matthias


Sorry, habs mir jetzt dreimal durchgelesen, ich kapier auch nicht, was du willst. Wenn ich mich nur beraten lassen, ist es klar, das ist meine Sache. Aber ich werde ja förmlich durch eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung, du mit Sicherheit vom Gericht abgeschmettert wird, zu einem Prozeß gekündigt. Und es entsteht mir dadurch eindeutig ein finanzieller Schaden.

Ciao
Killy
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 19:07    Titel: Re: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

Killy schaust du mal bitte hier wegen der Kosten für Anwalt in erster Instanz -->

http://dejure.org/gesetze/ArbGG/12a.html

MfG miau
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matthias.
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 10:37    Titel: Re: Fristlose Kündigung ungerechtfertigt - viele Fragen ! Antworten mit Zitat

Den "finfanziellen Schaden" kannst du dir aber trotzdem nicht wieder holen. Sorry es ist so!

MfG
Matthias
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