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hallo,
mal angenommen ich verkaufe privat eine gebrauchte gefriertruhe und 6 wochen nach abholung meldet sich der käufer er will das geld wieder da die truhe angeblich kaputt ist.
wir nehmen an es ist ein reiner privatverkauf. auch nehmen wir an daß der verkäufer mit bestem wissen und gewissen eine gebrauchte aber funktionstüchtige truhe verkauft hat.
danke
Zuletzt bearbeitet von alhambrast am 13.11.06, 17:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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