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Unwissende
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Na jetzt hast Du mich aber verunsichert....
Das heißt zusätzlich noch eine Werterfassung machen?
Wer bekommt die?
Auch der Notar?

LG
"die Unwissende"
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Unwissende hat folgendes geschrieben::
Na jetzt hast Du mich aber verunsichert....

Besser das, als zuzuschauen wie Du X offenen Auges in's mögliche Verderben rennen lässt...
Zitat:
Das heißt zusätzlich noch eine Werterfassung machen?

Das bedeutet einen Sachgründungbericht nach §5 (4) GmbHG zu machen und es kann passieren, dass das Registergericht ein Wertgutachten verlangt-es muss aber nicht passieren. Cool
Zitat:
Wer bekommt die? Auch der Notar?
Yepp.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Unwissende
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Toph,
vielen Dank, ich denke das war es jetzt!

LG
"die Unwissende"
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