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Irreführende Firmierung-Was tun?

 
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widuwa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 15:53    Titel: Irreführende Firmierung-Was tun? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende fiktive Frage:

Ein Makler firmiert sich im Schriftwechsel wie folgt:
Wichtig Immobilien
Willi Wichtig
Ausgezogenstr.

00000 Neverland

In dem Brief gibt es noch folgenden Hinweis:

Wichtig Immobilien ist ein Unternehmen der Firma S.Lustig.

Bei einem Gerichtsstreit wird der Makler Willi Wichtig als Zeuge benannt und die Firma S.Lustig(Mutter) ist plötzlich die Inhaberin.

Gibt es irgendein Gerichtsurteil wie firmiert sein muss??

Kann man aus dem Hinweis, dass eine Firma eine Unternehmen der anderen Firma ist, ableiten, dass es sich um die Inhaberin handelt. Reicht dieser Hinweis aus??

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise!
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Als wenn da steht

Code:
 "Unternehmen der Firma S.Lustig. "


dann ist das der Inhaber/in. Was ist da nun unklar.

Ist natürlich ein Verstoß gegen die Vorschriften, da müsste der Vorname ausgeschrieben stehen aber das bringt im Klagefall nichts

Klaus
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Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Als wenn da steht

Code:
 "Unternehmen der Firma S.Lustig. "


dann ist das der Inhaber/in. Was ist da nun unklar.

Ist natürlich ein Verstoß gegen die Vorschriften, da müsste der Vorname ausgeschrieben stehen aber das bringt im Klagefall nichts

Klaus


Hängt das nicht von der Rechtsform des/der "S. Lustig" ab?
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die müsste dabei stehen - so ist das eine Einzelfirma.

Natürlich könnte das auch die Daimlerpenz AG sein, die vergessen hat alles hinzuschreiben

Klaus
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der Grundsatz der Firmenwahrheit besagt, daß die Firma keine Angaben enthalten darf, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irre zu führen.

Ferner darf der Firmenname nicht zu Zweifeln oder falschen Schlussfolgerungen führen (Grundsatz der Firmenklarheit).

Siehe dazu § 18 HGB.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei einem Gerichtsstreit wird der Makler Willi Wichtig als Zeuge benannt und die Firma S.Lustig(Mutter) ist plötzlich die Inhaberin.


Das bringt aber keine Vorteile. Der eine ist Beklagter der andere eben Zeuge. Das ist normal so.

Klaus
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widuwa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe ich nicht da doch bei dem Hinweis:

Wichtig Immobilien ist ein Unternehmen der Firma S.Lustig

2 Firmen benannt worden sind..., es könnte ja auch heißen, daß Wichtig Immobilien eine Firma der Firma Henkel AG ist, d.h. das beide Firmen selbständige Rechtsformen sind??

Woraus geht der Inhaber hervor?

Es gibt übrigens nur eine Gewerbeanmeldung.
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