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Nur mal angenommen, wir bekämen nun nach einem Telefonat folgenden Brief:
Aufgrund Ihres Telefonanrufs haben wir Ihr Anliegen nochmals überprüft. Bei der Zweijahresfrist handelt es sich nicht um eine Verjährungsfrist, die mit Ablauf des Jahres beginnt, sondern um eine Ausschlussfrist. Diese beginnt am Tage der Beendigung des Vertrages.
Nur mal angenommen, wir bekämen nun nach einem Telefonat folgenden Brief:
Aufgrund Ihres Telefonanrufs haben wir Ihr Anliegen nochmals überprüft. Bei der Zweijahresfrist handelt es sich nicht um eine Verjährungsfrist, die mit Ablauf des Jahres beginnt, sondern um eine Ausschlussfrist. Diese beginnt am Tage der Beendigung des Vertrages.
Was nun
Das stimmt schon, aber der § 4 auf der sich bezogen wurde gibt eindeutig wieder, dass die Ausschlussfrist 3 Jahre seit
Beendigung des Versicherungsvertrages beträgt.
Die Verjährungsfrist betrifft Ansprüche, die einem zustehen (z.B. Kostenübernahme nach Niederlage in einem versicherten RS-Fall,
bei dem man in Vorleistung getreten ist). Diese stratet ab Ende des Jahres, in dem sie fällig geworden wären+2 Jahre...
Die fiktive Ablehnung des VR war aber auf den §4 bezogen. Diese Ablehnung ist also schlichtweg falsch, wenn nach ARB'94 abgelehnt wurde,
da diese hier 3 Jahre beträgt...
Da versucht sich wohl jemand zu drücken, indem er nun durch die benannte Verjährungsfrist von seiner falsch angegebenen
Ausschlusssfrist ablenkt...
Les doch mal den angegeben §4. Ein Hinweis darauf, dass die Ausschlussfrist also ganze 3 Jahre beträgt, sollte i.d.R. reichen...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Angenommen, die RSV sagt nun, dem Vertrag(Vertragsbeginn 1995) lagen die ARB 81 zugrunde und diese wurden nie aktualisiert(was wir hätten machen müssen), und dort war die Verjährungsfrist zwei Jahre.
Angenommen, die RSV sagt nun, dem Vertrag(Vertragsbeginn 1995) lagen die ARB 81 zugrunde und diese wurden nie aktualisiert(was wir hätten machen müssen), und dort war die Verjährungsfrist zwei Jahre.
Es ist zum Verzweifeln.....
Lassen Sie mich raten:
Die wissen, dass keine Unterlagen mehr vorhanden sind...
Ich halte dies für sehr, sehr unwahrscheinlich... '95 die 81er Bedingungen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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