Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Überschneidung bei zwei Rechtsschutzversicherungen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Überschneidung bei zwei Rechtsschutzversicherungen
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
borntocook
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 01:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal angenommen, wir bekämen nun nach einem Telefonat folgenden Brief:


Aufgrund Ihres Telefonanrufs haben wir Ihr Anliegen nochmals überprüft. Bei der Zweijahresfrist handelt es sich nicht um eine Verjährungsfrist, die mit Ablauf des Jahres beginnt, sondern um eine Ausschlussfrist. Diese beginnt am Tage der Beendigung des Vertrages.


Was nun
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

borntocook hat folgendes geschrieben::
Nur mal angenommen, wir bekämen nun nach einem Telefonat folgenden Brief:


Aufgrund Ihres Telefonanrufs haben wir Ihr Anliegen nochmals überprüft. Bei der Zweijahresfrist handelt es sich nicht um eine Verjährungsfrist, die mit Ablauf des Jahres beginnt, sondern um eine Ausschlussfrist. Diese beginnt am Tage der Beendigung des Vertrages.


Was nun


Das stimmt schon, aber der § 4 auf der sich bezogen wurde gibt eindeutig wieder, dass die Ausschlussfrist 3 Jahre seit
Beendigung des Versicherungsvertrages beträgt.

Die Verjährungsfrist betrifft Ansprüche, die einem zustehen (z.B. Kostenübernahme nach Niederlage in einem versicherten RS-Fall,
bei dem man in Vorleistung getreten ist). Diese stratet ab Ende des Jahres, in dem sie fällig geworden wären+2 Jahre...

Die fiktive Ablehnung des VR war aber auf den §4 bezogen. Diese Ablehnung ist also schlichtweg falsch, wenn nach ARB'94 abgelehnt wurde,
da diese hier 3 Jahre beträgt...

Da versucht sich wohl jemand zu drücken, indem er nun durch die benannte Verjährungsfrist von seiner falsch angegebenen
Ausschlusssfrist ablenkt... Mit den Augen rollen

Les doch mal den angegeben §4. Ein Hinweis darauf, dass die Ausschlussfrist also ganze 3 Jahre beträgt, sollte i.d.R. reichen...

Grüßle Dookie!
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
borntocook
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen, die RSV sagt nun, dem Vertrag(Vertragsbeginn 1995) lagen die ARB 81 zugrunde und diese wurden nie aktualisiert(was wir hätten machen müssen), und dort war die Verjährungsfrist zwei Jahre.

Es ist zum Verzweifeln.....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

borntocook hat folgendes geschrieben::
Angenommen, die RSV sagt nun, dem Vertrag(Vertragsbeginn 1995) lagen die ARB 81 zugrunde und diese wurden nie aktualisiert(was wir hätten machen müssen), und dort war die Verjährungsfrist zwei Jahre.

Es ist zum Verzweifeln.....



Lassen Sie mich raten:
Die wissen, dass keine Unterlagen mehr vorhanden sind... Frage Mit den Augen rollen

Ich halte dies für sehr, sehr unwahrscheinlich... '95 die Ausrufezeichen 81er Ausrufezeichen Bedingungen...
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
borntocook
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird sich wohl kaum das Gegenteil beweisen lassen, oder habe ich da eine Chance?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.