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als Vater im Namen des Kindes gegen die Mutter klagen?

 
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Gastgast
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 16:23    Titel: als Vater im Namen des Kindes gegen die Mutter klagen? Antworten mit Zitat

Meine Tochter wohnt bei meiner geschiedenen Frau. Es gab vor einiger Zeit einen Unterhaltsprosess den meine Ex im Namen meiner Tochter gegen mich führte. Ich wurde im Rahmen des Prozesses vorab verurteilt für die Prozesskosten meiner Tochter einen Prozesskostenvorschuss zu bezahlen.
Nach dem Prozess, der mit einem Vergleich endete, erhielt meine Tochter überschüssige Beträge aus dem PKV von der RAin zurück, welche dann an mich zurückgezahlt werden sollten.
Meine Ex hat das zurückerhaltene Gelder aus dem Prozesskostenvorschuss einbehalten und mit anderen Kosten die sie an die RAin zahlen musste(aus anderer Rechtsangelegenheit, die mich nichts anging) aufgerechnet. Somit hat meine Ex meiner Tochter Geld weggenommen.

Wie kann ich als Vater im Namen meiner Tochter das Geld bei der Mutter herausklagen ?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.09.04, 23:58    Titel: Re: als Vater im Namen des Kindes gegen die Mutter klagen? Antworten mit Zitat

> Somit hat meine Ex meiner Tochter Geld weggenommen.

Nö. Das Geld sollten doch Sie zurückerhalten, somit hat Ihre Ex - wenn überhaupt - allenfalls Ihnen das Geld "weggenommen" (genauer: unterschlagen).
Damit können Sie folglich direkt selbst gegenüber Ihrer Ex auf Herausgabe bestehen.
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Gastgast
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BeitragVerfasst am: 26.09.04, 13:23    Titel: Re: als Vater im Namen des Kindes gegen die Mutter klagen? Antworten mit Zitat

Versteh ich nicht. Meine Ex verwaltet praktisch als Mutter das Geld meiner Tochter, wenn sie Guthaben meiner Tochter mit eigenen Kosten verrechnet, hat sie erst mal meiner Tochter das geld weggenommen. Mir nur indirekt, da ich erst mal meinen Anspruch gegen meine Tochter richten muß. Meine Tochter könnte dann ihre Forderung gegen ihre Mutter an mich abtreten. Bei Gericht wird das doch ganz genau differeziert, wer welchen Anspruch gegen wen hat, oder ?
gruss
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