Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.11.06, 11:57 Titel: Dauer des gesetzlichen Zeitrahmens bei einer Entschädigung
Für eine private Bank wurde der Entschädigungsfall festgestellt.
Gemäß § 5 Abs. 2 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG) hat die Entschädigungseinrichtung geeignete Maßnahmen zu treffen, den Gläubiger innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des Entschädigungsfalles zu entschädigen.
Weiter in § 5 Abs. 4, das die Entschädigungseinrichtung die angemeldeten Ansprüche unverzüglich zu prüfen hat und spätestens drei Monate, nachdem die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat, zu erfüllen hat.
Es wird von der Entschädigungseinrichtung ein Formular zur Anmeldung der Ansprüche versendet.
Es sind jetzt 2 Monate vergangen und das Formular zur Anmeldung der Entschädigungsansprüche wurde bis jetzt von der Entschädigungseinrichtung nicht versendet.
Wie lange kann sich die Entschädigungseinrichtung noch Zeit lassen, das Formular zur Eintragung übersenden und ferner wie lange kann die Zahlung der Entschädigung noch dauern?
Vielen Dank!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.