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Vernichtung von beschlagnahmten Gütern beim Zoll

 
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Thorsten-F.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2006
Beiträge: 38
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 11:42    Titel: Vernichtung von beschlagnahmten Gütern beim Zoll Antworten mit Zitat

Guten morgen,
ich weiß jetzt nicht ob das ganze hierhingehört, aber ich wüsste nicht wo sonst hin...

In den Medien ist in den letzten Wochen immer wieder zu lesen, dass der Zoll Plagiate im Wert von x Millionen € beschlagnahmt hat und vernichtet.
Jetzt würde mich interessieren ob es dafür eine rechtliche Grundlage, bzw. eine Verpflichtung gibt dies zu tun.
In meinen Augen wäre es viel sinnvoller diese Güter z.B. als Hilfsgüter in die 3. Welt zu liefern, bzw. sie aus diesem Grund an Hilfsorganisationen zu Spenden/Übergeben.

MfG
Thorsten Feiß
_________________
Intelligenz, eine sehr gerechte Sache, ein jeder auf dieser Welt ist der Meinung er hätte Genug davon abbekommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.11.06, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Markeninhaber, die grade ein ganz bisschen froh sind über den winzig kleinen Dämpfer, der da gesetzt wurde, die würden sich bedanken, wenn die Produktkopien qua hoheitlichem Akt auf einmal doch wieder dem Rechtsverkehr zugeführt würden, und dann von dem Empfängerländern aus (was wollen die in der Sahelzone mit Rolexplagiaten?) sogar wieder zurückkommen...
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 12:30    Titel: Re: Vernichtung von beschlagnahmten Gütern beim Zoll Antworten mit Zitat

Thorsten-F. hat folgendes geschrieben::
GuIn den Medien ist in den letzten Wochen immer wieder zu lesen, dass der Zoll Plagiate im Wert von x Millionen € beschlagnahmt hat und vernichtet.
Jetzt würde mich interessieren ob es dafür eine rechtliche Grundlage, bzw. eine Verpflichtung gibt dies zu tun.

Aber natürlich gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage...
Bei Produktpiraterie wird der Zoll (jedenfalls, sofern es noch um Nichtgemeinschaftswaren, vulgo: Zollgut, geht) grdsl. nach der ProduktpiraterieVO -PPVO (VO (EG) 1383/2003) tätig, insbesondere nach deren Art.9.

Stellt der Zoll fest, dass Waren eingeführt wurden, die im Verdacht stehen ein Recht geistigen Eigentums (Markenrecht, Urheberrecht, etc.) zu verletzten setzt er die sog. Überlassung der Waren aus (AdÜ), bzw. hält diese zurück.

Dies hat den Zweck dem Rechtsinhaber innerhalb von grdsl. 10 Arbeitstagen (Art. 13 PPVO) Gelegenheit zu geben, zu prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen sein Recht vorliegt und dann zivilrechtlich gegen den Einführer/Verfügungsberechtigten vorzugehen (Art. 10 PPVO i.V.m. z.B. MarkenG).

Dieser beantragt dann bei dem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung und wenn diese ergeht, wird die AdÜ/Zurückhaltung auffrecht erhalten (Art. 13 PPVO), andernfalls aufgehoben.

Weiter geht es dann wieder zivilrechtlich zwischen Rechtsinhaber und Einführer/Verfügungsberechtigten (Art. 10 PPVO i.V.m. z.B. MarkenG).
In der Regel ergeht irgendwann ein Urteil (oder ein Vergleich), dass den Rechtsverstoß bestätigt und bestimmt, dass die Waren gemäß Art. 17 i.V.m. z.B. §18 MarkenG zu vernichten sind. Diese Vernichtung übernimmt dann der Zoll.
Was mit solchen Waren nicht mehr geschehen darf, regelt Art. 16 PPVO.

Ein vereinfachtes Verfahren um die Waren der Vernichtung zuzuführen regelt Art.11 PPVO, der aber die Zustimmung des Einführers/Verfügungsberechtigten voraussetzt (Vorteil für diesen: Vermeidung von Gerichtskosten, die er beim Unterliegenzu tragen hat).

Bei Waren die nicht unter die PPVO fallen, kann der Zoll nach §146 ff. MarkenG tätig werden-die voraussetzungen und das Verfahren sind ähnlich im Detail aber doch unterschiedlich.

[quote]In meinen Augen wäre es viel sinnvoller diese Güter z.B. als Hilfsgüter in die 3. Welt zu liefern, bzw. sie aus diesem Grund an Hilfsorganisationen zu Spenden/Übergeben.
Das sehe ich grundsätzlich auch so, aber Art. 16 PPVO verbietet dies- auch vor dem Hintergrund, dass dann die Gefahr besteht, dass diese Waren dann irgendwann doch in den Wirtschaftskreislauf der EG eingehen.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Thorsten-F.
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Anmeldungsdatum: 28.09.2006
Beiträge: 38
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

ok, danke für die schnellen Antworten, immer wieder schade, dass der Staat dann Geld ausgeben muss um etwas zu vernichten, was woanders gut gebraucht werden könnte.
Und zu dem Einwurf, dass diese Waren dann irgendwann wieder auftauchen könnten, ich denke dass man da Möglichkeiten hätte soetwas zu verhindern.

Aber gut, Thema erledigt, dankeschön.
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Thorsten-F. hat folgendes geschrieben::
ok, danke für die schnellen Antworten, immer wieder schade, dass der Staat dann Geld ausgeben muss um etwas zu vernichten, was woanders gut gebraucht werden könnte.
Der Staat gibt dabei kein Geld aus. Das Verfahren, einschließlich der Vernichtung, erfolgt auf Kosten des Rechtsinhabers (Art. 15 und 17 -a) PPVO i.V.m. §178 AO und ZollkostenV).
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Ford Prefect
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Thorsten-F. hat folgendes geschrieben::
[...] schade, dass der Staat dann Geld ausgeben muss um etwas zu vernichten, was woanders gut gebraucht werden könnte.

Das wurde ja auch mal mit Turnschuhen probiert und dann tauchten sie doch wieder im Handel auf.
Schade, dass Lieferungen an Bedürftige so mißbraucht werden um doch wieder persönlichen Nutzen auf Kosten anderer zu ziehen.
Zitat:
Und zu dem Einwurf, dass diese Waren dann irgendwann wieder auftauchen könnten, ich denke dass man da Möglichkeiten hätte soetwas zu verhindern.

Wie denn?
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flüstertüte
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und zu dem Einwurf, dass diese Waren dann irgendwann wieder auftauchen könnten, ich denke dass man da Möglichkeiten hätte soetwas zu verhindern.


Das wird "man" nicht verhindern können. Die Lieferung würde in bedürftige Gebiete gehen.
Dort herrschen keineswegs geordnete Verhältnisse, sonst wären die Leute in diesen Gebiete nicht bedürftig. Irgendeiner in der langen Weiterreichungskette läßt sich bestechen und verkloppt die Wagenladung Schuhe an einen örtlichen Kleinkriminellen oder Großkriminellen - oder der Hilfskonvoi wird überfallen oder oder...
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Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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