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Verfasst am: 15.11.06, 14:40 Titel: Hafteinlage geschl. Immofonds KG
A ist an einem geschlossenen Immobilienfonds (Kommanditgesellschaft) beteiligt. Lt. Gesellschaftervertrag ist "die Hafteinlage auf 50 % des Kapitalanteils begrenzt"
Was hat das denn für eine praktische Bedeutung, z.B. im Insolvenzfall?
Also angenommen, A hat seine Pflichteinlage i.H.v. 100.000 € geleistet und die KG geht in die Insolvenz. Dann haftet A ja nur mit 50.000 €. Müsste er dann nicht die anderen 50.000 € wieder zurück bekommen?
Wer nett, wenn mir das jemand kurz skizzieren könnte.
Zunächst mal: Wovon sollen bei einer Insolvenz die 50.000 Euro zurückgezahlt werden?
Ansonsten: Soweit ich das sehe (ohne den Gesellschaftsvertrag zu kennen), bezieht sich die Hafteinlage auf das Außenverhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft. Die 50.000 sind vermutlich als Einlage im Handelsregister eingetragen, so daß der Kommanditist Dritten gegenüber maximal damit haftet, wenn er seine Einlage nicht vollständig erbracht hat.
Im Innenverhältnis sind vermutlich die ganzen 100.000 Euro als Einlage zu betrachten. Von daher kann A vermutlich nicht die anderen 50.000 als Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Er ist ja Gesellschafter und nicht Gläubiger der Gesellschaft.
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