Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich habe folgende Frage: Ein Betreuter (39 J. Down- Syndrom, seit 20 in Wohneinrichtung lebend) begeht bei Besuch der Mutter Diebstahl (Familienschmuck), gibt den Schmuck an Freundin in beschützender Werkstatt weiter.
Freundin wird mit Schmuck in der Werkstatt gesehen. Diebstahl wird offensichtlich. Betreuter gibt in Familienkreis zu, Schmuck entwendet zu haben; im weiteren Verlauf streiten Betreuter und Freundin ab, jemals im Besitz des Schmucks gewesen zu sein.
Betreuer, Betreuer im Wohnheim, Werkstatt usw. erklären, da Betreuter und Freundin nicht zurechnungsfähig seien, wäre eine Aufklärung unnötig und verweigern Aufklärungshilfe.
Geht das Ganze nur über Strafanzeige der Mutter, oder was ist hinsichtlich Betreuungsrecht möglich?
Geht das Ganze nur über Strafanzeige der Mutter, oder was ist hinsichtlich Betreuungsrecht möglich?
1. Was meinen Sie mit "das Ganze"? Strafrechtlich wird der Vorfall keine Konsequenzen haben. Eine Herausgabe kann hingegen verlangt werden. Insofern stellt sich allerdings die Frage nach der Beweisbarkeit.
2. Wer ist rechtlicher Betreuer? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 15.11.06, 09:40 Titel:
behindert od. nicht behindert, der dieb sollte "auf die finger geklopft" bekommen!
auch falls die anzeige eventuell ohne folgen bleibt so sollte dem dieb jedoch klar werden was er getan hat u. das es eventuell irgendwann einmal folgen hat.
was sagen eigentlich die mitarbeiter auf der wohngruppe zu dem vorfall?
hat der behinderte die mutter bescuht? wenn ja eventuell mal drüber nachdenken ihn zu bestrafen indem er die mutter nicht mehr besuchen darf u. die mutter ihm klipp u. klar sagt das sie es nicht okay findet u. er sie deshalb nicht mehr besuchen darf bis a) der schmuck wieder da ist b) er sich entschuldigt hat.
behindert od. nicht behindert ist vollkommen egal: im "leitbild" der einrichtung in der ich arbeite steht - Ein Leben so normal wie möglich - deshalb anzeige erstatten!
ps:. der betreuer kann ja mal in der einrichtung auf den putz hauen, dann wird sich das rasch aufklären. betreuer u. eltern haben mehr macht als man ihnen von der einrichtung her zugestehen will. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Tja, da ergibt sich das nächste Problem: der Betreuer, die Betreuer im Wohnheim und die Werkstatt verweigern die Zusammenarbeit und setzen den Betreuten in so fern unter Druck, dass sie ihm suggerieren, er könne nichts dafür und das sie schon so i. O. Als er allerdings im Wohnheim selbst ein paar Vorhänge mutwillig "demontierte" wurde mit ihm und dem Betreuer vereinbart, dass er für die Wiederherstellung jeden Monat etwas von seinem Taschengeld zahlen soll.
Jetzt - bei einer "externen" Sache geht plötzlich gar nichts mehr. Wie gesagt, es wird jegliche konstruktive Zusammenarbeit verweigert.
Wenn es hart auf hart kommt, hilfr nur eins: Einen Anwalt beauftragen, der den Betroffenen - vertreten durch den Betreuer - auf Herausgabe verklagen kann. Er wird dann Mitarbeiter usw. als Zeugen benennen. Was diese dann vor Gericht aussagen und ob der Richten ihnen glaubt, ist offen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.