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geschlossene Investmentfonds

 
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chris501
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 11:42    Titel: geschlossene Investmentfonds Antworten mit Zitat

Hallo,

wahrscheinlich ist das hier die falsche Rubrik, aber eine passendere Rubrik habe ich nicht gefunden...

Meine Frage ist allgemeiner Art im Rahmen meiner Diplomarbeit:

Sind Anteilsscheine geschlossener Investmentfonds (engl.: Closed-end Funds) zum Handel an deutschen Börsen zugelassen und wer regelt generell Zulassungen zum Börsenhandel?

Bislang habe ich nur Behauptungen ohne Nennung von Quellen erhalten.
Durch eigen Recherchen bin ich auf das KAGG und BörsenG gestoßen, finde dort jedoch nichts im Hinblick auf "geschlossene Investmentfonds".

Vielen Dank!
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Der Begriff „geschlossen“ besagt ja das dies Anteile keine Wertpapiere sind und auch nicht öffentlich gehandelt werden. Das Gegenteil ist der „offene“ Investmentfonds für diesen gibt es div. Vorschriften.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja
vielleicht hilft das etwas weiter:
http://www.zweitmarkt.de/

Gr.
ZetPeO
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David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Der Begriff „geschlossen“ besagt ja das dies Anteile keine Wertpapiere sind und auch nicht öffentlich gehandelt werden.


Werden sie nicht gehandelt oder dürfen sie nicht gehandelt werden?

Ansonsten hilft vielleicht das Börsengesetz bzw .eine Kommentierung dazu weiter --> www.bafin.de/gesetze/boerseng.htm

Möglicherweise geht es nicht, weil Beteiligungen an geschlossenen Fonds häufig in Form von Kommantianteilen vorkommen und sie keine Wertpapiere sind.
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chris501
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Der Begriff „geschlossen“ besagt ja das dies Anteile keine Wertpapiere sind und auch nicht öffentlich gehandelt werden.


Das ist m.M.n. so nicht richtig.
Der Begriff "geschlossen" besagt, dass keine neuen Anteile des Fonds emittiert werden, die Anzahl also "geschlossen" ist. Ebenfalls ist vom Emittenten kein Rückkauf der Anteilsscheine vorgesehen.
Beim "offenen" Inv.-Fonds ist hingegen ist die Anzahl der Anteilsscheine nicht festgelegt, als auch ein nachträgliches Offering neuer Anteile möglich. Ferner besteht eine Verpflichtung des Emittenten die Anteile zurückzukaufen.

Die sich stellende Frage ist also, warum die Anteile des offenen Inv.-Fonds an deutschen Börsen gehandelt werden dürfen und die der geschlossenen nicht.
In den USA und GB dürfen beide an Börsen gehandelt werden...
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist keine Frage des "dürfens" sondern eine des Steuerrechts.

Einen solchen geschlossenen Fonds könnte man in der Rechtsform eine AG auflegen und die Anteile an die Börse bringen.

Wird aber in Deutschland aus steuerlichen Gründen üblicherweise nicht gemacht. Man wählt hier Personengesellschaften, damit die Anleger die (steuerlichen) Verluste der Geldanlage nutzen können.
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chris501
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 17.11.06, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

das ist keine Frage des "dürfens" sondern eine des Steuerrechts.

Einen solchen geschlossenen Fonds könnte man in der Rechtsform eine AG auflegen und die Anteile an die Börse bringen.

Wird aber in Deutschland aus steuerlichen Gründen üblicherweise nicht gemacht. Man wählt hier Personengesellschaften, damit die Anleger die (steuerlichen) Verluste der Geldanlage nutzen können.


Das ist ein guter Punkt !!!
Dann wäre es ja klar. Wenn die Fonds als Personengesellschaften firmiert sind, ist eine Zulassung zum Börsenhandel ja zwingend nicht möglich.
Vielen Dank an alle !
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

@chris501
Hallo,

ganz eindeutig ist Ihre Fragestellung leider nicht.
Wenn Sie den Handel mit Aktien/ Anleihen etc. meinen,
und deren Zulassungsvoraussetzungen zu Grunde legen,
fallen geschlossene Fonds nicht unter diesen Bereich.

Wenn Sie allerdings meinen, ob diese Produkte überhaupt an einer Börse
gehandelt werden, wäre es sachlich falsch dies zu verneinen.

Gr.
ZetPeO
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