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hallo,
ich möchte in meinem Privathaus Kurse im Bereich Basteln für Kinder und Erwachsene geben. Eine Gewerbeanmeldung liegt aber auch schon vor. Nun wurde mir aber gesagt, daß nicht in jedem Gebäude und nicht in jeder Wohngegend ein Gewerbe ausgeführt werden darf. Ist dies richtig ??
Danke für die Hilfe
Hallöchen,
dies richtet sich nach dem Planungsrecht:
in Gebiten mit Bebauungsplan ist zu klären welchen Gebietscharakter festgesetzt wurde und wie der Betrieb des Bastelkurses planungsrechtich eingestuft wird, sprich ob er unter § 13 BauNVO fällt.
Handelt sich um einen unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) gilt ähnliches allerdings nicht so streng.
Bauorndungsrechtlich können Anforderungen an zusätzliche Stellplätze (Fahrräder und Kfz) gestellt werden. _________________ So long
A+S
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