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Person A's KFZ für den privaten Gebrauch verunfallt durch Selbstverschulden.
Das Gutachten ergibt einen wirtschaftlichen Totalschaden, der abzüglich der Restsumme ja den Betrag ergibt, den die Versicherung bezahlen sollte. Nennen wir diesen Betrag X.
A möchte von diesem Betrag ein neues gebrauchtes Fahrzeug kaufen, welches ungefähr gleichwertig ist aber nicht ganz dem Wert entspricht. Dieses nennen wir Y -> X > Y
Nun ist die Versicherung von A aber nicht bereit die Summe X zu bezahlen sondern nur noch die Summe Y.
Auf welcher rechtlichen Grundlag tut sie das.
Ist sie damit überhaupt im Recht?
Rechtlich müsste m.E. nach KVA/GA (Reparaturkosten netto ./. Restwert) reguliert werden und bei Nachweis der Wiederbeschaffung (oder unwirtschaftlichen Reparatur) die Umsatzsteuer gem. KVA/GA nachreguliert werden.
Bitte beachten, das der wirtschaftliche Totalschaden erst gegeben ist, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert um mehr als 30% übersteigen. _________________ MfG,
Duisburger
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