Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vollkasko, Fragen über Fragen zur Regulierung (Totalschaden)
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vollkasko, Fragen über Fragen zur Regulierung (Totalschaden)

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Flamedancer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 22:49    Titel: Vollkasko, Fragen über Fragen zur Regulierung (Totalschaden) Antworten mit Zitat

Hallo Gemeinde ich hoffe, ihr könnt helfen:

Person A's KFZ für den privaten Gebrauch verunfallt durch Selbstverschulden.

Das Gutachten ergibt einen wirtschaftlichen Totalschaden, der abzüglich der Restsumme ja den Betrag ergibt, den die Versicherung bezahlen sollte. Nennen wir diesen Betrag X.

A möchte von diesem Betrag ein neues gebrauchtes Fahrzeug kaufen, welches ungefähr gleichwertig ist aber nicht ganz dem Wert entspricht. Dieses nennen wir Y -> X > Y

Nun ist die Versicherung von A aber nicht bereit die Summe X zu bezahlen sondern nur noch die Summe Y.


Auf welcher rechtlichen Grundlag tut sie das.
Ist sie damit überhaupt im Recht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kerstin2006
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2006
Beiträge: 195

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 01:20    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherung will das "neue" Fahrzeug bezahlen?

Also eigentlich interessiert die Versicherung nicht was man mit dem zu erhaltenden Geld macht.
_________________
Gruß Kerstin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtlich müsste m.E. nach KVA/GA (Reparaturkosten netto ./. Restwert) reguliert werden und bei Nachweis der Wiederbeschaffung (oder unwirtschaftlichen Reparatur) die Umsatzsteuer gem. KVA/GA nachreguliert werden.

Bitte beachten, das der wirtschaftliche Totalschaden erst gegeben ist, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert um mehr als 30% übersteigen.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.