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ich weiß zwar nicht, ob dies das richtige Forum für diese Frage ist, doch ich versuche es einfach einmal.
Also - Ein Verrechnungscheck ist ja nicht Personen-gebunden, d.h. jeder kann ihn auf sein Konto einreichen. Und aus diesem Grund kann er ja auch zurückverfolgt werden.
Wie schaut es nun aus, wenn irgendjemand einfach eine offensichtlich falsche Adresse angibt und an diese Adresse u.a. Verrechnungschecks ankommen?
Es nervt doch bestimmt mit der Zeit, wenn irgendwelche fremden Pakete, Briefe, etc. einfach nichtsahnende Personen "zumüllen"!
Also könnte man doch diesen Check einreichen und warten, bis er zurückverfolgt wird, damit diese "falsche Adressen angeberei" ein für alle Mal aufhört, oder nicht?
- Würde das evtl. den Tatbestand einer Straftat darstellen?
Fragen nach der Strafbarkeit wären im Strafrechtsforum besser aufgehoben. Auf Wunsch kann ich gerne verschieben.
Das Einreichen des Schecks im Wissen, dass er nicht für einen bestimmt ist, ist -unbeschadet der strafrechtlichen Würdigung- keine gute Idee. Neben der Rückzahlungspflicht aus Ungerechtfertigter Bereicherung riskiert man Schadensersatzforderungen in schwer abschätzbarer Höhe.
Das strafrechtliche Risiko sehe ich persönlich vor allem im
das macht a) keinen guten EIndruck bei der Bank weil der Scheck mit Sicherheit irgendwann vermisst wird vom eigendlichen Zahlungsempfänger ( der reklamiert sicher beim Zahlungspflichtigen ) u. dann geht der irgendwann sicher zurück oder es gibt massiven Ärger und b) ist das eine Bereicherung ( ähnlich wie bei einer Überweisung )wenn auch da offensichtlich ist, dass einem das Geld nicht zusteht. Über die Konto Nr. und die BLZ des Schecks kann man sicher bei der bezogenen Bank herausfinden, wer der Absender ist u. dann einen direkten Kontakt herstellen.
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