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Zur Vorgeschichte: Ich habe Ende 2004 ein Haus gekauft. Dieses wurde dann im letzten Jahr entsprechend vergrößert.
In der gleichen Zeitspanne hat die Stadt eine neue Kläranlage gebaut. Der Vorbesitzer hat die ersten 2 Teilabschlagzahlungen erhalten und bezahlt. Nun habe ich eine recht hohe Abschlussrate bekommen und will mich nun auf diesem Weg erkundigen, ob die Berechnungsgrundlage rechtens ist. Für das Beispiel nehme ich einfach mal „gerade“ Zahlen:
Gründstücksgröße: 1500qm / Kosten 5,- pro qm => 7500 Euro
Überbaute Fläche: 200qm / Kosten 10,- pro qm => 2000 Euro
Wenn ich nun rein logisch die Geschichte sehe, dürfte ich doch nur für 1300qm Grundstück und für 200qm Wohnfläche bezahlen? Ansonsten zahle ich ja für die 200qm „doppelt“.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 16.11.06, 13:06 Titel:
Kann man so nicht sagen.
Es könnte ja auch so aussehen:
Grundstücksgröße: 1500qm
Nicht überbaute Fläche: 1300qm / Kosten 5.-EUR pro qm
Überbaute Fläche: 200qm / Kosten 15.-EUR pro qm _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Nicht überbaute Fläche 1300 m² mit 5,- Euro/m² ist okay, ich glaube da sind sich alle einig
(Kläranlage für abfließendes Regenwasser notwendig, da Flächen teilweise versiegelt). Soweit sollten wir uns auch noch einig sein.
Überbaute Fläche 10,- Euro/m² ist auch okay, da man darin wohnt. Ich glaube da will auch keiner streiten, denn das Abwasser geht ja in die Kanalisation.
Aber was ist mit der Differenz zwischen den akzeptierten 1300m² und den 1500m² die die Gemeinde haben will, unseren stritigen 200 m² die ja in der überbauten Fläche schon enthalten sind?
Nun, die sind tatsächlich keine 200m² sondern mehr!
Warum?
Weil auf den 200m² Haus auch noch ein Dach drauf ist mit einer bestimmten Neigung. Nehmen wir spasseshalber mal an, das Haus ist 10x20 Meter groß, also 200 m² Grundfläche. Das Dach hat eine Neigung von 45° und keine Dachüberstände. Jetzt kommt Meister Phytagoras (irgend ein alter Grieche) und sagt a²+b²=c². Alle Lehrer der Welt behaupten er hat recht. Und weil dem so ist, wissen wir, dass die kurze Dachkante eine Länge von 7,07 Metern hat (5²+5²=c² ... 50=c² ... Wurzel aus 50 = 7,07). Also hat eine Dachhälfte eine Fläche von 141 m² (7,07 m * 20 m). Das ganze Dach damit 282 m² (141*2). Und jetzt kommt wieder unser böses Regenwasser und die versiegelte Fläche die wir in den 1300 m² schon akzeptiert haben. Und weil wir ja nicht wollen, dass unser böses Regenwasser auf unseren Kopf tropft, haben wir Regenrinnen am Haus angebracht und leiten das Wasser - ja tatsächlich - in den Kanal. Damit haben wir:
1582 m² x 5,- Euro = 7.910,- Euro
und
200 m² x 10,- Euro = 2.000,- Euro
Also wird jetzt das ganze nochmal um 410,- Euro teurer.
Aber bitte nicht weitererzählen. Ich möchte nicht die Gemeindekämmerer auf Ideen bringen... und ob meine Berechnung zulässig ist ... keine Ahnung, vielleicht mal beim Rechtsanwalt vorbeischauen. Oder für alle die sich wichtig machen wollen, Frau Merkel eine Mail/Brief schreiben, wie der Haushalt aufgebessert werden könnte ...
P.S.: Wer mit Mathe nicht allzuviel am Hut hat, einfach mal ein Haus aus ein paar Strichen auf dem Papier nachzeichnen und mit Maßen versehen, dann wird´s verständlicher. Bei 45° Dachneigung ist die halbe Hausbreite auch die Höhe des Daches. Die 5 ist also 10 Meter / 2.
P.P.S.: Vielleicht könnten wir unser Haus in eine Mulde bauen und alles Wasser was in die Mulde läuft - nachdem wir es in einer Kleinkläranlage gereinigt haben - in einem Sickerbrunnen im Erdreich versickern lassen, dann bräuchten wir den bösen Kanal nicht mehr und könnten uns die Gebühren für die 1582 m² komplett sparen? Wäre doch eine Überlegung wert... _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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