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recht.de :: Thema anzeigen - Haftpflicht oder Hausrat - wer übernimmt den Wasserschaden?
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Haftpflicht oder Hausrat - wer übernimmt den Wasserschaden?

 
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david84
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 19:36    Titel: Haftpflicht oder Hausrat - wer übernimmt den Wasserschaden? Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen Person A hat durch die Waschmaschine im Bad einen Wasserschaden im Boden bekommen. UNter den Fließen befindet sich höchst wahrscheinlich Holz. Dies kam nun an einigen Stellen hoch, wodurch sich zb. die Tür nicht mehr richtig öffnen läßt.
We übernimmt in dem Falle die Haftung? Hausrat oder Haftpflcht? Kann die Person noch nachträglich eine Hausratversicherung abschließen, falls sie diese noch nicht hat?

Danke im Vorraus für die Antworten.
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Kann die Person noch nachträglich eine Hausratversicherung abschließen, falls sie diese noch nicht hat?


Meine Hütte brennt, wo kann schnell eine Feuerversicherung abschliessen.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 20:17    Titel: Re: Haftpflicht oder Hausrat - wer übernimmt den Wasserschad Antworten mit Zitat

david84 hat folgendes geschrieben::

Hallo,
angenommen Person A hat durch die Waschmaschine im Bad einen Wasserschaden im Boden bekommen. UNter den Fließen befindet sich höchst wahrscheinlich Holz. Dies kam nun an einigen Stellen hoch, wodurch sich zb. die Tür nicht mehr richtig öffnen läßt.
We übernimmt in dem Falle die Haftung? Hausrat oder Haftpflcht?


Ist die geschädigte Person den Mieter oder Eigentümer? Wodurch ist den Wasser ausgetreten? Schlauch geplatzt? Falls ja: Wo war der Mieter zu der Zeit? Wie lange war er abwesend?

david84 hat folgendes geschrieben::

Kann die Person noch nachträglich eine Hausratversicherung abschließen, falls sie diese noch nicht hat?


Ja, um entsprechenden Versicherungsschutz für künftige Schadenfälle zu erhalten.
_________________
MfG,
Duisburger

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