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Verfasst am: 17.11.06, 05:02 Titel: Mehrwertsteuer im Verwaltervertrag
Wie ist das mit der abrechnung der Mehrwertsteuer?...
Nebenberuflicher Hausverwalter A hat einen Verwaltervertrag mit einer Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) abgeschlossen. In diesem ist eine Vergütung von (z. bsp.) 10 € pro Wohnung pro Vertrag angegebn. Netto oder Brutto steht aber nicht dabei.
Der nebenberufliche Verwalter nimmt auch andere Aufträge an und schriebt seine Rechnungen generell brutto.
Ist A berechtigt nun doch brutto abzurechnen?? (also: 10€ + 1,60 € = 11,60€)
Nur unter Kaufleuten sind Kosten Nettobeträge. Wenn 10€ vereinbart sind hat der Hausmeister auch nur 10€ zu bekommen, ob er davon Mehrwertsteuer bezahlen muss kann Ihnen gleich sein. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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