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Arbeitsunfall macht berufsunfähig

 
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droptix
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 23:12    Titel: Arbeitsunfall macht berufsunfähig Antworten mit Zitat

Ein Arbeitnehmer erleidet während der Arbeitszeit auf einer Baustelle einen Unfall und verletzt sich dadurch das Knie schwer -- so schwer dass es operiert werden muss (nehmen wir mal einen Miniskusriss an und dass ein Teil des Miniskus entfernt wurde).

Es wird festgestellt, dass es sich dabei um einen Arbeitsunfall handelt. Einige Wochen nach der Operation geht es dem Patient wieder relativ gut, auch wenn der Heilungsprozess noch ein paar Wochen andauern wird. Sie Ärzte stellen durch Vergleichsaufnahmen und Untersuchungen fest, dass das operierte Knie wieder gesund sei.

In den Folgewochen verschlechtert sich der Zustand wieder durch Krankengymnastik und zunehmende Belastung im Alltag (Laufen ohne Krücken etc.). Der Arbeitnehmer wird nicht mehr krank geschrieben und muss wieder arbeiten gehen.

Wie anzunehmen war schaukeln sich die Schmerzen wieder auf, bis der Arbeitnehmer nicht mehr arbeitsfähig ist und eine zweite Operation empfohlen wird. Ein paar Wochen nach der Operation verschlechtert sich der Zustand wieder extrem.

Die zweite Operation sowie Nachbehandlungen werden nicht mehr zum Arbeitsunfall angerechnet, auch wenn die Beschwerden zwischenzeitlich nie vollständig verschwunden waren. Der Grund: Der Arbeitnehmer wäre mit knapp 50 Jahren recht alt, die Abheilung dauere nun mal länger und das Knie zeigt mittlerweile ganz normale Verschleißerscheinungen, die nichts mit dem Arbeitsunfall zu tun hätten. Der Arbeitnehmer muss Behandlungen nun selbst zahlen (Spritzen etc.).

Wie ist eure Meinung zu so einem Beispiel? Kann man nach einer schweren Operation sagen, dass Folgeerscheinungen einfach nur Verschleiß wären und nicht durch die Operation bedingt sind?
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Astrid69
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 608
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 17.11.06, 10:47    Titel: Re: Arbeitsunfall macht berufsunfähig Antworten mit Zitat

droptix hat folgendes geschrieben::
Wie ist eure Meinung zu so einem Beispiel? Kann man nach einer schweren Operation sagen, dass Folgeerscheinungen einfach nur Verschleiß wären und nicht durch die Operation bedingt sind?


Das ist durchaus möglich.
Mehr kann man hier auch nicht sagen, da die medizinischen Befunde hier nicht beurteilt werden können. Bis zum 50. Lebensjahr sind durchschnittlich leichtgradige degenerative Veränderungen im Knie/Meniskus zu erwarten auch ohne besondere Einwirkungen wie Arbeitsunfall/Berufskrankheit.
Überlegung:
Es ist denkbar, dass durch den Unfall ein Riss entstanden war, der durch die 1. OP beseitigt wurde durch Teilentfernung. Der übrige Meniskus wies bereits vor der 1. OP weitere kleine bis kleinste Einrisse auf, die durch die alltägliche Belastung entstanden waren. Diese waren bisher still geblieben und verursachten erst später Beschwerden, so dass die 2. OP nötig war. Möglich, dass diese Beschwerden erst durch den Unfall und 1. OP "aktiviert" wurden. So scheint ein Zusammenhang zum Unfall zwar zu bestehen, ist es jedoch nicht.

Anderes Beispiel: Jeder zweite leidet heute irgendwann an Rückenbeschwerden, der eine früher, der andere später. Nur bei einem geringen Teil ist die Erkrankung durch den Beruf entstanden. Bei den übrigen ist es altersdurchschnittlicher Verschleiß.

So ist es im allgemeinen auch bei Kniebeschwerden.
Aber auch diese können eine Berufskrankheit und nicht nur durch den Unfall oder schicksalsbedingt hervorgerufen sein.
Voraussetzungen sind aber mehrjährige Dauerzwangshaltungen durch Hocken oder Knien mit Belastungen wie zum Beipiel bei Fliesenlegern, die oft auf dem Boden mit den Fliesen in den Händen rumrutschen müssen, oder bei häufiger Bewegungsbeanspruchung (Laufen, Springen) mit Knick,- Scher- oder Drehbewegungen auf grob unebener Unterlage wie zum Beispiel bei Leistungssportlern oft typisch.

Man kann nachhaken. Wer hat das gesagt, dass die Folge-OP und Beschwerden nicht mehr auf den Unfall zurück zu führen sind? "Nur" die Ärzte oder hat die BG förmlich (mit Bescheid) darüber entschieden? Ist ein Gutachten gemacht und dort festgestellt worden.
Wenn nicht, könnte man dies ausdrücklich bei der BG beantragen, möglicherweise wissen die ja nicht von der Folge-OP usw., weil die Ärzte von vornherein dies nicht mehr auf den Unfall zurück führen und damit nicht weiter gemeldet haben. Nicht alle Chirurgen sind auch erfahren auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung und können Ursachenzusammenhänge (Unfall - 1. OP - 2. OP) herstellen oder ausschließen.
Ob das Aussicht auf Erfolg hat kann jedoch niemand sagen.

Gruß
Astrid
_________________
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
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