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Verfasst am: 17.11.06, 10:53 Titel: Privathaftpflicht oder Verein wer muss regulieren
Hallo eine Frau hat ihr Fahrzeug auf einem öffentl Parkplatz (bei einem Sportverein)geparkt. Auf dem Sportplatz spielten 5 Kinder Fußball (kein Training oder offizielles Spiel, somit auch kein Trainer anwesend). Eines der Kinder traff mit dem Ball die Fahrertür des Fahrzeug, Schaden EUR 700,-.
Nun meine Frage
1. die Versicherung des Vereins sagt da hier kein Training oder Spiel stattfand sind Sie für diesen Schaden nicht zuständig.
2. Die Privathaftpflicht des Verursachers (Schütze 14 Jahre alt) sagt dies ist auf einem Sportplatz geschehen (Keine Absicht , mit sowas muß man rechnen wenn man bei einem Sportplatz parkt)somit sind Sie dafür nicht zuständig.
Wer müßtte den nun ggf. solch einen Schaden regulieren?
Zuletzt bearbeitet von JBF am 17.11.06, 11:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so: Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?
sondern so: Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
Ist der P. denn genau am Spielfeldrand, oder wie muss man sich das vorstellen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Verfasst am: 17.11.06, 11:36 Titel: Re: Privathaftpflicht oder Verein wer muss regulieren
JBF hat folgendes geschrieben::
Nun meine Frage
1. die Versicherung des Vereins sagt da hier kein Training oder Spiel stattfand sind Sie für diesen Schaden nicht zuständig.
Nahvollziehbar.
Zitat:
2. Die Privathaftpflicht des Verursachers (Schütze 14 Jahre alt) sagt dies ist auf einem Sportplatz geschehen (Keine Absicht , mit sowas muß man rechnen wenn man bei einem Sportplatz parkt)somit sind Sie dafür nicht zuständig.
Verfasst am: 17.11.06, 11:40 Titel: Re: Privathaftpflicht oder Verein wer muss regulieren
Exrichter hat folgendes geschrieben::
JBF hat folgendes geschrieben::
Nun meine Frage
1. die Versicherung des Vereins sagt da hier kein Training oder Spiel stattfand sind Sie für diesen Schaden nicht zuständig.
Nahvollziehbar.
Zitat:
2. Die Privathaftpflicht des Verursachers (Schütze 14 Jahre alt) sagt dies ist auf einem Sportplatz geschehen (Keine Absicht , mit sowas muß man rechnen wenn man bei einem Sportplatz parkt)somit sind Sie dafür nicht zuständig.
Fall ich nicht völlig falsch liege...Nonsens
Naja, ein Mitverschulden könnte schon in Betracht kommen, jedoch kommt das auf die dortigen Gegebenheiten an bzw.
wie geparkt wurde und ob die Kinder schon von Anfang an dort kickten... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Wenn ich mein Auto neben einer Graffittischule abstelle habe ich immer noch die (vielleicht irrige) Erwartung meinen Lack unverschlimmbessert nach Rückkehr vorzufinden. Nur wenn ich unter Linden parke darf's drauftropfen, ein Ball ist keine Linde. Auch wenn ich die Jugend beim Sport fördere hat der Schütze kein Recht den Ball ausserhalb der Spielfeldbegrenzug an meinem Auto zu parken. Nur wenn ich im Strafraum stehe könnte eine andere Bewertung erfolgen.
Wenn ich mein Auto neben einer Graffittischule abstelle habe ich immer noch die (vielleicht irrige) Erwartung meinen Lack unverschlimmbessert nach Rückkehr vorzufinden. Nur wenn ich unter Linden parke darf's drauftropfen, ein Ball ist keine Linde. Auch wenn ich die Jugend beim Sport fördere hat der Schütze kein Recht den Ball ausserhalb der Spielfeldbegrenzug an meinem Auto zu parken. Nur wenn ich im Strafraum stehe könnte eine andere Bewertung erfolgen.
Damit hast du sicherlich recht, wenn denn eine richtige Begrenzung vorhanden ist...
Die frage ist eben, ob es nicht doch fahrlässig ist sein Auto an solch einer Stelle zu parken... Mitverschulden...
Aber von hier kann man das eben nicht beurteilen, jedoch finde ich 20 Meter auch eher als ausreichend, wenn es nicht unbedingt
hinter dem Tor geparkt war... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Anmeldungsdatum: 17.11.2006 Beiträge: 15 Wohnort: In der Nähe von Köln
Verfasst am: 17.11.06, 20:51 Titel:
Also ich würde den Anspruch definitiv bei den Eltern des Kindes geltend machen. Die Aussage des Versicherer ist einfach nur schwachsinnig, zumindest die Begründung!!!
Es muss zunächte die Haftungsgrundlage geklärt werden.
Ab dem 7. Lebensjahr bzw. 10. Lebensjahr (im Straßenverkehr) bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder bzw. Jugendliche nur beschränkt deliktsfähig, d.h., sie sind nur dann für eine schädigende Handlung verantwortlich, wenn sie bei der Vornahme der Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten (§ 828 Abs. 3 BGB n. F.) .
Ob die erforderliche Einsicht vorlag, ist immer Frage des Einzelfalls. Hierbei ist insbesondere die geistige Reife und Entwicklung des Minderjährigen maßgeblich, die so ausgeprägt sein muss, dass er in der Lage war, das Unrecht zu erkennen und die Folgen seines Handelns abzusehen.
Liegt keine entsprechende Einsichtsfähigkeit vor, besteht keine Verantwortlichkeit und damit auch keine Haftung des Minderjährigen. Die gesetzlichen Bestimmungen, die für Kinder zwischen 7 und 18 Jahren gelten, gelten auch für Taubstumme.
Besteht keine Haftung für den Minderjährigen besteht auch keine Deckung über die Privathaftpflicht des Schädigers.
Zum Sportverein (als Betreiber - könnte aber auch die Stadt sein) möchte ich noch ergänzen, dass ich glaube, dass dieser eine gewisse Sicherheitspflicht hat, bedeutet er ist Verantwortlich für das was auf dem Sportplatz passiert. Das wäre zum einen einen Zaun zu installieren um gerade solche Vorfälle zu vermeiden oder zum anderen dafür Sorge tragen, dass keine Sportverein fremden Personen zuritt haben!!! Also trifft meiner Meinung dem Betreiber des Sportplatzes eine Mitschuld...
Also, Fahrzeug ca. 5m vom Spielfeld geparkt, Parkplatz durch Zaun (ca. 5m hoch) "geschützt", Ball flog über den Zaun und traf dann das Fahrzeug an der Fahrertür.
ich kann nicht erkennen, worin hier ein Verschulden des Sportvereins liegen könnte, das eine Schadenersatzverpflichtung begründen soll. Die Jungs haben "privat" Fußball gespielt, das war keine Vereinsveranstaltung. Somit hat der 14-jährige Schütze für den Schaden einzustehen. Deliktsfähig dürfte er sein (über 7 Jahre, Einsichtsfähigkeit kann man voraussetzen). Seine PHV müsste also den Schaden regulieren. Man kann sich noch überlegen, ob die anderen Mitspieler ebenfalls (nach § 840 BGB) haften könnten, aber der Verein hat (so wie sich der Fall darstellt) jedenfalls nichts damit zu tun. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Also ich würde den Anspruch definitiv bei den Eltern des Kindes geltend machen.
Warum das denn? Die Eltern haben doch am allerwenigsten damit zu tun. Oder soll hier eine Aufsichtspflichtverletzung konstruiert werden? Find ich abwegeig. Ein (normal entwickelter) 14-jähriger darf ohne weiteres alleine zum Fußballspielen gehen, ohne dass den Eltern eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist.
Bronco hat folgendes geschrieben::
Besteht keine Haftung für den Minderjährigen besteht auch keine Deckung über die Privathaftpflicht des Schädigers.
nee, das ist so nicht richtig. Wenn der Minderjährige für den Schaden nicht haften würde, dann würde die Privathaftpflichtversicherung ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, indem sie die (vermeintlichen) Schadenersatzansprüche gegen ihren Versicherten zurückweisen würde. Es besteht also durchaus Versicherungsschutz (oder Deckung), nur eben keine Schadenersatzverpflichtung.
Bronco hat folgendes geschrieben::
Zum Sportverein (als Betreiber - könnte aber auch die Stadt sein) möchte ich noch ergänzen, dass ich glaube, dass dieser eine gewisse Sicherheitspflicht hat, bedeutet er ist Verantwortlich für das was auf dem Sportplatz passiert. Das wäre zum einen einen Zaun zu installieren um gerade solche Vorfälle zu vermeiden oder zum anderen dafür Sorge tragen, dass keine Sportverein fremden Personen zuritt haben!!! Also trifft meiner Meinung dem Betreiber des Sportplatzes eine Mitschuld...
ok, darüber kann man reden. Allerdings, so wie sich der Fall darstellt, ist ein 5 m hoher Zaun installiert. Das ist möglicherweise ausreichend. Muss man im Einzelfall prüfen. Und ob der Verein dafür sorgen muss, dass niemand sein Gelände betreten kann... auf welche Weise soll das geschehen? Sollte der Zaun hier nicht auch ausreichend sein? Auch das ist im Einzelfall zu prüfen, aber generell, meine ich, geht die Verantwortung des Vereins so weit nicht. Der 14-jährige ist schon selbst für sein Tun verantwortlich. _________________ Grüße, Mogli
********************
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