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GmbH-Geschäftsführer - 1. Kündigung aus wichtigem Grund

 
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LAWoman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 17.11.06, 17:07    Titel: GmbH-Geschäftsführer - 1. Kündigung aus wichtigem Grund Antworten mit Zitat

Guten Abend,

es geht um folgende Situation:

Der Inhaber A eines Dienstleistungsunternehmens wird am 01.12.2005 selbständiger Geschäftsführer einer GmbH B (Der Inhaber beschäftigt bei seinem Dienstleistungsunternehmen eine Büroassistentin sozialversicherungspflichtig). Er erwirbt darüber hinaus einen Geschäftsanteil in Höhe von 10% an der GmbH B. Die restlichen 90% hält der Gesellschafter C, eine GmbH.
Weil sich der selbständige Geschäftsführer A neben dem Auftrag bei B um weitere Auftraggeber bemüht, verschlechtert sich das Verhältnis zu dem Haupt-Gesellschafter C. Es entsteht eine Situation, die für den Geschäftsführer A nicht mehr tragbar ist (Beleidigungen, Vorwürfe, Intrigen durch C), worauf er dem Hauptbevollmächtigten der GmbH C in einem persönlichen Gespräch am 19.10.2006 mündlich mitteilt, dass er das Vertragsverhältnis kündigt. Der Hauptbevollmächtigten der GmbH C reagiert erst mit Gleichgültigkeit und meinte, dass eine Kündigung dann sofort vollzogen werden müsste. Der Geschäftsführer A stimmte zu. Etwas später an dem Tag, wieder nach Vorwürfen und Beleidigungen, wurden dem Geschäftsführer A von dem Hauptbevollmächtigten der GmbH C die Schlüssel zu den Geschäftsräumen B abgenommen, Kontokarte eingezogen, etc.
Im nachherein erkennt C die Kündigung nicht an und geht von dem Status aus, dass A noch Geschäftsführer ist. Eine Gesellschafterversammlung hat noch nicht stattgefunden (wurde von C immer wieder verschoben).

Die Geschäfte wickelt z.Zt. der Hauptbevollmächtigten der GmbH C ab.

Ist A noch Geschäftsführer, obwohl er handlungsunfähig gemacht wurde?
Haftet A für die Vorgänge, die danach entstanden sind?

Vielen Dank im Voraus...[/b]
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 17.11.06, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst muss man hier mal zwischen Abberufung(Gesellschaftsrecht) und Kündigung (Arbeitsrecht) des Geschäftsführer unterscheiden.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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LAWoman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 17.11.06, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Geschäftsführer A ist noch nicht abberufen, weil es noch keine Gesellschafterversammlung gab. Diese wird von C verzögert.[/b]
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 18.11.06, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

LAWoman hat folgendes geschrieben::
Geschäftsführer A ist noch nicht abberufen, weil es noch keine Gesellschafterversammlung gab. Diese wird von C verzögert.[/b]

Nach Ihren Asführungen haben sich doch die Gesellschafter geeinigt. Dies war doch eine Gesellschafterversammlung.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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LAWoman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 18.11.06, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Was meinen Sie? Die erzwungene Schlüsselabgabe?

Der Handlungsbevollmächtigte der C hat am 03.11.06 von A als "amtierenden" Geschäftsführer die Einberufung einer Gesellschafterversammlung mit den Tagesordnungspunkten "Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers" verlangt. Geschäftsführer A hat unter dem Hinweis, dass er sein Amt am 19.10. niedergelegt hat, zum 13.11.06 eingeladen. Dieser Termin wurde von C nicht bestätigt und nicht wahrgenommen.
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