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Bu und AU Klausel

 
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derbarbar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 18.11.06, 19:33    Titel: Bu und AU Klausel Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn eine solche Formulierung wie unten angegeben in den Versicherungsbedingungen stehen würde, wäre dann nach einer sechs monatige AU (egal welche Krankheit) automatisch eine BU gegeben?

2.1 Vollständige Berusunfähigkeit liegt vor wenn der Versicherte infolge Krankheit,Körperverletzung, oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstandeist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. Wir verzichten auf abstrakte Verweisung.
Wir erbringen in diesem Fall unsere Leistungen vorbehaltlich der Nr. 1.3( Karenszeit/Vertrag ist ohne) rückwirkend ab Beginn dieses sechs monatigen Zeitraums.


Ist der Versicherte sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit,Körperverletzung, oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen, seinen zuletzt ausgeübten Beruf oder unter 2.1 genannten Tätigkeiten gilt die Fortdauer dieses Zustands als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit.
Wir erbringen in diesem Fall unsere Leistungen vorbehaltlich der Nr. 1.3( Karenszeit/Vertrag ist ohne) rückwirkend ab Beginn dieses sechs monatigen Zeitraums.
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fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Völlig falsche Vorstellung. Es gibt keine BU automatisch nur auf Grund dieser Formulierung die sich so oder so ähnlich wohl in den meissten Verträgen findet.
Nach Rentenantrag eines Versicherungsnehmers prüft die Gesellschaft den Vorgang und befindet dann ob es eine Rente gibt oder nicht. Dazu gehört ausser dem sichten sämtlicher ärztlichen Unterlagen des Versicherungsnehmers die zu bekommen sind eine Begutachtung durch Gutachter der Gesellschaft. Auch andere schon bestehende Gutachten die berufsunfähigkrit attestieren interessieren hier nicht.
Das wird sich mit Sicherheit wohl so auch im Vertrag finden.
Vor allem wird erstmal geprüft, ob sich nicht eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nachweisen lässt, dann kann man sich den ganzen Rest erst mal sparen da man den Vertrag dann kündigen kann.....


Gruss - fagus
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