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Firmenname zulässig?

 
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Hallowach
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.10.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.11.06, 21:23    Titel: Firmenname zulässig? Antworten mit Zitat

Hallo an Alle,

habe da eine Unterhaltung im Gasthaus gehört. Die Herrschaften diskutierten welchen Namen sie für ein Unternehmen verwenden dürfen.

Sie wollten die Firma: MCDA Personal eröffnen. Da es zunächst eine kleinere Firma sein soll, ist wird sie als Einmann Firma mit einem Mitarbeiter geführt. Also keine GBR, sonst wären es ja zwei Firmenchefs.

Da die Firma allerdings vom Umfang gem. § 1 HgB nicht kaufmannisch agiert bedarf es vorerst auch keinen Zusatz eK (eingetragener Kaufmann)

Soweit so gut.

Jetzt stellt sich die Frage, wenn es keinen Kaufmann gibt, darf der einzige INhaber dann den Namen MCDA Personal wählen (z.B. auf seinem Firmenschild vor der Haustüre) ?
Firma ist ja immer der Name des Kaufmannes § 17 HgB ff. Er ist aber kein Kaufmann.

Muß er ncith darunter immer und auf alle Fälle schreiben : Inhaber Hannes Kinnski ?

Im GEschäftsverkehr tritt er ja sowieso immer als Kinnski der Firma MCDA Personal auf.
Ist diese Bezeichnung immer zulässig.?

Was kann ihm im Zweifel denn passieren, wenn er nur auf dem Schild MCDA Personal ohne jeglichen Zusatz schreibt ?

Wäre schön, wenn es darauf eine ANtwort gäbe. INteressiert mich jetzt.



Gruß
Hallowach
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Auf allen Geschäftsbriefen ist der Name und der Vorname des Gewerbetreibenden anzugeben. Eine zusätzliche Fantasiebezeichnung ist möglich, aber auch gefährlich, da hierdurch der Anschein der Kaufmannseigenschaft erweckt werden kann.
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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gewerbetreibende kann aber auch den Weg der freiwilligen Eintragung im Handelsregister wählen. Dann ist er unabhängig vom Umfang seines Gewerbes Kaufmann. Er muß sich vorher nur überlegen, ob er sich freiwillig den handelsrechtlichen Regelungen unterstellen will.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Aber wer tut das schon? Viele Fragesteller in diesem Forum, Anwesende ausgeschlossen, suchen doch folgenden Weg:

Keine Eintragung ins Handelsregister, kein Weg zum Notar, und trotzdem nach aussen hin groß und protzig auftreten.
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rettich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber wer tut das schon?


Das ist eine eher praktische Frage, mir fehlt da die Erfahrung. Ich sehe ich nicht (möglicherweise wegen fehlender praktischer Erfahrung), was an den handelsrechtlichen Regelungen so belastend ist, daß man ihre Anwendung unbedingt vermeiden müßte. Die Regelungen des BGB zum Verbrauchsgüterkauf, die viele Gewerbetreibende gerne umgehen möchten, gelten ja unabhängig von der Kaufmannseigenschaft.

Und wenn man nach außen zu groß und protzig auftritt, wird man mit etwas Pech als Scheinkaufmann behandelt.
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