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Anmeldungsdatum: 17.11.2006 Beiträge: 15 Wohnort: In der Nähe von Köln
Verfasst am: 19.11.06, 12:16 Titel:
Grundsätzlich sollte jede Privatperson oder jeder Haushalt Risikomanagement betreiben.
Der Begriff "Risikomanagement" stammt ursprünglich aus der Industrie. Damit ist gemeint, systematisch Risiken zu erkennen, ihren möglichen Umfang zu bestimmen und Maßnahmen zu ergreifen. Nicht jedes Risiko muss automatisch versichert werden. Die Maximen des Vorgehens heißen vielmehr:
Risiken vermeiden
Nicht vermeidbare Risiken auf ein tragbares Maß begrenzen
Nicht tragbare Risiken versichern
Auch Privatpersonen werden von zahlreichen Risiken im täglichen Leben bedroht. Eine Privatperson oder ein privater Haushalt wird von drei Arten Risiken bedroht, die wir in den nachfolgenden Darstellungen als Gliederung verwenden werden:
Personenrisiken Vermögensrisiken Sachrisiken
Unter Personenrisiken sind alle Risiken zu verstehen, der die Person oder die Personen des Haushalts ausgesetzt sind.
Typische Risiken sind:
Krankheit Folge sind Kosten für Behandlung, Arzneimittel, Kur etc. Unfall Folge sind Kosten für entgehendes Einkommen, Umbaumaßnahmen für behindertengerechtes Wohnen etc. Arbeitsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit
Diese können Folge einer Krankheit oder eines Unfalls sein, aber auch andere Gründe haben. Folge sind Kosten für den Ersatz des fehlenden Einkommens. Tod Folge sind Kosten für Beerdigung und die Versorgung von Hinterbliebenen auf Grund des Verlustes von Einkommen des Verstorbenen.
Vermögensrisiken hingegen sind solche Risiken, die nicht erst Kosten zur Folge haben wie oben dargestellt, sondern unmittelbar das Vermögen beeinträchtigen. Der Unterschied liegt darin, dass beispielsweise eine durch Arbeitsunfähigkeit geschädigte Person durchaus beschließen könnte, den Lebensstandard auf Sozialhilfeniveau zu reduzieren, sodass keine Kosten für den Ersatz des entgehenden Einkommens anfallen.
Bei Vermögensschäden hingegen besteht keine Wahlfreiheit mehr für den Geschädigten.Die wichtigsten Vermögensschäden sind Haftpflichtansprüche . Diese haben den Charakter nicht selbst tragbarer Risiken, weil ihre Höhe unbekannt ist und Größenordnungen annehmen kann, die selbst sehr vermögende Privatpersonen nicht mehr selbst bewältigen können.
Sachrisiken sind Risiken, die zur Zerstörung, Beschädigung oder dem Abhandenkommen von Sachen führen. Die Folge sind wiederum Kosten für eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung. Typische Sachrisiken sind also
Feuer/Wasser/Sturm/Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub/KFZ-Unfall, Elementarereigenisse und sie verwirklichen sich an Sachen wie
Gebäude/Hausrat/KFZ.
Ich würde dir empfehlen, dich mit einem gutem Versicherungsmakler zusammnesetzen und dich wirklich beraten lassen. Die Frage ist natürlich, woran erkenne ich einen guten Versicherungsmakler! Folgende Kriterien sollte dieser erfüllen, als mindeststandard:
Unabhängig, also er darf keinerlei Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen haben oder das Versicherungsunternehmen an ihm.
Er sollte Mitglied im VDVM (Verband), denn um dort Mitglied zu werden, muss der Makler schon einige Qaulitätsmerkmale nachweisen (nicht vorbestraft, etc.)
Zitat:
Wie hoch müssen (sollten) die Deckungssummen sein usw, was müssen wir beachten, welche Versicherungen sind gut und zu empfehlen?
IM Bereich der Privathaftpflicht ist dies immer ein brisate Frage, welche sehr schwer zu beantworten ist. Es gibt Versicherer die im Bereich der Privathaftpflicht Deckungssummen von 10. Mio. EUR an. Nun warum ist das so. Das gro der Schäden welche im Bereich der Privathaftpflicht reguliert werden liegt vielleicht zwischen 500 und 5.000 EUR. Dabei handelt sich um Schäden wie z.B. Mit Einkaufswagen an fremdem KFZ gestoßen, oder Der Freundin beim Besuch ne Vase runtergestoßen, etc.
Sollte es jedoch einmal zu einem sog. Personenschaden kommen, z.B. auf dem Bürgersteig ausversehen eine Person auf die Strasse stoßen welche dann durch ein Auto angefahren wird.
Bei einem Verschulden würde der Versicherer zum einen die Kosten der Behandlungen, den Arbeitsausfall der Person, Schmerzensgeld bis hin zu einer lebenslangen Rente bezahlen. Wenn eine Rente bezahlt werden muss, gilt die Regel...je jünger desto hoher natürlich der Schaden. Bei der Wahl der Versicherungsumme sollte man also eigentlich vom höchstmöglichen Schaden ausgehen der entstehen kann. Die Warscheinlichkeit, dass so ein Schaden entsteht ist natürlich wesentlich geringer als das man mal ausversehen eine Vase der Freundin umstößt. Ich persönlich würde daher eine höchstmögliche Versicheurngssumme wählen, und damit die Prämie nicht so hoch wird dann eher eine Selbtsbeteiligung wählen (150 bis 250 EUR), denn dieser Betrag würde nicht die existenz bedrohen.
In den anderen Versicherungen (Hausrat) gibt es standardisierte Ermittlungsmethoden der Versicherer die sich in der Vergangenheit bewährt haben (Ermittlung der Versicherungssumme nach qm-Wohnfläche)
So ich bitte zu beachten, dass dieser Beitrag meine persönliche Meinung wiederspiegelt und ich keine Haftung dafür übernehmen kann.
Ich hoffe ich habe dir wenigstens ein wenig helfen können.
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