Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bewerbungskosten bei Vorstellungsgespraech im Ausland
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bewerbungskosten bei Vorstellungsgespraech im Ausland

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
BernieHello
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 21:22    Titel: Bewerbungskosten bei Vorstellungsgespraech im Ausland Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen jemand faehrt zu einem Vorstellungsgespraech fuer eine neue Stelle ins Ausland. Kann er das als Bewerbungskosten absetzen? Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung wuerde dem deutschen Fiskus durch die Beschaeftigung kein zusaetzliches Steueraufkommen entstehen, da der Arbeitgeber im Ausland ansaessig ist und der Arbeitnehmer aus Deutschland wegziehen wuerde. Kann er die Bewerbungskosten trotzdem absetzen?

In genau demselben Zusammenhang, kann er einen berufsberdingten Umzug ins Ausland absetzen?

Falls ja oder nein, was ist der einschlaegige Literaturverweis fuer diesen Fall? Ein Gesetz? Ein Urteil?

Vielen Dank fuer Eure Hilfe,

Bernie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn -wie hier- kein Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen im Inland gegeben ist, können diese Aufwendungen evtl. nur in der ausl. Steuererklärung zum Ansatz kommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

oerdiz hat folgendes geschrieben::
Wenn -wie hier- kein Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen im Inland gegeben ist, können diese Aufwendungen evtl. nur in der ausl. Steuererklärung zum Ansatz kommen.


Nicht ganz. Oder jedenfalls nicht so pauschal.

Im Jahr des Wegzugs unterliegen die ausl. Einkünfte ggfs. dem Progressionsvorbehalt.

Diese Werbungskosten mindern dann diesen, wenn sie denn auch noch im gleichen Jahr anfallen.....


Gruß

der Petz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.