Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 17.11.06, 20:09 Titel: Handwerkerportal mit Bewertung
Hallo zusammen,
nachdem ich gerade selbst in der Situation bin zu bauen und gerne im Vorfeld etwas über die Qualität ortsansässiger Handwerker erfahren möchte, dachte ich mir ein regionales Portal für Bauherren und Handwerker ins Leben zu rufen. Die Idee dabei ist, das Bauherren die jeweiligen engagierten Firmen im Nachhinein auf dem Portal bewerten.
Meine Frage bzw Angst ist, ob diese Idee vielleicht bei negativen Bewertungen nach hinten los gehen kann und ich mit Recht abgemahnt werden kann. Gut, bei diversen Preisvergleichsportalen werden Produkte bwertet, aber wie siehts mit Dienstleistungen aus??
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit oder kann mir einen Tipp geben??
Ich bin für jede Antwort dankbar...
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 18.11.06, 17:27 Titel: Re: Handwerkerportal mit Bewertung
Result hat folgendes geschrieben::
Gut, bei diversen Preisvergleichsportalen werden Produkte bwertet, aber wie siehts mit Dienstleistungen aus?
Kennen Sie das Sprichwort "Jacke wie Hose"? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
...hab ich mir eigentlich auch schon gedacht. Die Frage ist, ob es tatsächlich so einfach ist und ob ein Dienstleister bewirken könnte, dass eine negative Bewertung gelöscht werden muß. Es gibt ja auch kleine Parallelen zum viel diskutierten "Heise - Urteil" bzgl. der Haftbarkeit von Foren??
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.11.06, 22:30 Titel:
Wer Strafbares oder Abmahnbares postet, muss halt mir Klagen und Abmahnungen rechnen, und der Betreiber muss das löschen, sobald er davon Kenntnis erhält.
Oder eine Berichtigung oder eine Gegendarstellung veröffentlichen, je nach Landesmediengesetz und entsprechenden Urteilen.
Postet Kunde A., bei Handwerker B. ginge nie wer ans Telefon, dann kann B. natürlich einwänden, er hätte ein richtiges Calcenter, das rund um die Uhr besetzt ist. Dann ginge der Streit halt los.
Postet Kunde C., Handwerker D. würde seinen Beton mit viel zu viel Sand strecken, dann geht es sicher an's Eingemachte, und dann auch um Belege.
Fallen lauern also überall. Gruß aus Berlin, Gerd
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.