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Wenn man nun www.hansdampf.xy bzw. www.hans-dampf-online.xy eingibt wird man automatisch auf den Webshop des Mitbewerbers B, der ebenfalls Dampfnudeln verkauft, weitergeleitet.
Der Name "Hans Dampf" bzw. "HansDampf" oder "Hans-Dampf" o.ä. ist bisher nicht als Marke eingetragen.
Welche (rechtlichen) Möglichkeiten hat nun Firma A um gegen diese Vorgehensweise von B vorzugehen?
hier geht es um mögliche Ausschließlichkeitsrechte von A und mögliche Verwechslungsgefahren durch die Domains von B.
Wenn "HansDampf" lediglich eine beschreibende Angabe darstellen würde, etwa eine typische Produktbezeichnung ("Vanilledampfnudeln.de"), bestehen keine Ausschließlichkeitsrechte an diesem Domainnamen.
Hier wäre das Einfügen eines Bindestrichs oder des "online" Zusatzes für die technische Unterscheidbarkeit ausreichend und nicht abwehrbar.
Ist "HansDampf" der Firmenname, besteht die Möglichkeit eines kennzeichenrechtlichen Schutzes nach §5 Abs. 2 Markengesetz.
Die Domains werden von B geschäftlich genutzt und im Falle einer verwechslungsfähigen Anbieterkennzeichnung auch kennzeichenmäßig benutzt. Branchen- oder Warennähe besteht wohl auch.
Zumindest für den Domainnamen "hansdampf.xy räume ich A im Falle des Vorliegens eines kennzeichenrechtlichen Schutzes für "hans-dampf" gute Chancen ein.
Allerdings ist das immer eine Entscheidung im Einzelfall, so dass eine konkrete Beurteilung durch einen Anwalt angeraten ist. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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