Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
weiß jemand um die Abschreibungsrichtlinien für Leihfahrräder, gibt es hierzu Literatur, Gerichtsurteile, etc?
Als Beispiel dreißig Fahrräder zum Einzelpreis von 320€ gekauft, wie werden sie abgeschrieben? Als GwG sofort oder der Geamtpreis in x-Jahren?
Gruß
biker555
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.