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Hochgestuft und trotzdem zurückzahlen?

 
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jerome0303
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.11.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 12:56    Titel: Hochgestuft und trotzdem zurückzahlen? Antworten mit Zitat

Hallo ich hatte einen Unfall und hatte 0,5 Promille im Blut. Meine Versicherung musste für den Schaden aufkommen. Habe danach ein Schreiben erhalten das ich den Schaden zurückzahlen muss und die sich noch bei mir melden würden. Warte jetzt schon 6 Monate und noch nichts gehöhrt. Jetzt bin ich bei ne anderen Versicherung und die haben mich jetzt hochgestuft, wegen diesen Unfall. Muss ich trotzdem noch für den Schaden aufkommen. Hab gehört, dass nur eins geht, entweder hochstufen oder Geld zurückfordern. Denn, wenn ich den Schaden selbst zahle, können die mich doch nicht hochstufen oder??? Bin für jede Antwort dankbar!
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 17:15    Titel: Re: Hochgestuft und trotzdem zurückzahlen? Antworten mit Zitat

jerome0303 hat folgendes geschrieben::
... wenn ich den Schaden selbst zahle, können die mich doch nicht hochstufen oder???


Doch, das ist richtig so. Schau mal in die Tarifbestimmungen zur Kraftfahrtversicherung, Nr. 15, Abs. 5: Hat in der KFZ-Haftpflicht-Versicherung der VN dem Versicherer die Entschädigungsleistung freiwillig, also nicht aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung, erstattet, so wird der Versicherungsvertrag insoweit als schadenfrei behandelt.

Der Versicherer hat beim Schadenverursahcer Regress genommen aufgrund der Bestimmung des § 2b, Abs 1 e der AKB. Das ist eine vertragliche Verpflichtung. Also bleibt´s bei der Rückstufung.

Immer dran denken: Don´d drink and drive.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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jerome0303
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.11.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig verstanden habe, heisst das, dass die Versicherung auch den Schadensbetrag zurück fordert (und hochstuft), oder? MfG
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jerome0303
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.11.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

jerome0303 hat folgendes geschrieben::
Wenn ich das richtig verstanden habe, heisst das, dass die Versicherung auch den Schadensbetrag zurück fordert (und hochstuft), oder? MfG


Mir ist es wichtig, ob ich den Schaden zurückzahlen muss, oder nicht. Dadrauf brauch ich ne Antwort! Danke
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

jerome0303 hat folgendes geschrieben::
Wenn ich das richtig verstanden habe, heisst das, dass die Versicherung auch den Schadensbetrag zurück fordert (und hochstuft), oder?


Yep. Genau so. Kleine EInschränkung: die Versicherung kann maximal 5.000Euro zurückforderen, auch wenn der Schaden höher war. Aber grundsätzlich isses so richtig.
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Grüße, Mogli
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jerome0303
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.11.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Komisch ein anderes Rechts-Forum sagt was anderes. Die sagen das beides nicht geht was den nun. Sagen die Leute jetzt schon was sie wollen oder haben Sie jetzt wirklich Ahnung davon. Brauch ne kompetente Antwort!!! Danke im vorraus.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

jerome0303 hat folgendes geschrieben::
Brauch ne kompetente Antwort!!!
Bitte lesen Sie die Forenregeln, dann wissen Sie, daß Sie eine kompetente und verbindliche und im Zweifel dafür haftende Antwort hier und / oder hier, aber nicht hier bekommen können.
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Sapere Aude! (Kant)
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