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Zigaretten Kauf im Internetshop

 
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santamaria
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 20:00    Titel: Zigaretten Kauf im Internetshop Antworten mit Zitat

Hallo,
hätte mal eine Frage: A kauft im Internetshop B Zigaretten zum günstigen Preis. Bbekommt das Geld schickt aber keine Ware. A droht mit Anzeige, worauf B alles niederschmettert, da verbilligter Zigarettenkauf illegal war. Was kann A machen um an sein bereits gezahltes Geld wieder zu kommen?
LG Santamaria
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo santamaria,

Zigaretten unterliegen in Deutschland der Preisbindung (vgl. § 24 ff Tabaksteuergesetz). Eine verbilligte Abgabe ist unzulässig.

Demnach verstösst der hier geschlossene Kaufvertrag gegen ein gesetzliches Verbot und ist gemäß § 134 BGB nichtig.

A hat deshalb gegen B einen Herausgabeanspruch des gezahlten Geldes aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 ff. BGB.

Grüße
KurzDa
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.11.06, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::
...Herausgabeanspruch des gezahlten Geldes aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 ff. BGB.
Wobei dann doch gleich mal in die fortfolgenden hineingeschaut wird und schwupps haben wir vielleicht ein Problem in § 817 Satz 2 BGB:
Code:
§ 817 BGB
War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet. Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt, es sei denn, dass die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden.
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt


Ja, aber wenn nun zwar die ABGABE von verbilligten Zigaretten nach Tabaksteuergesetz unzulässig ist, gilt das noch lange nicht für die ANNAHME derselben. Ob also dem Leistenden (Zahler, Käufer) ein Verstoß zur Last fällt, ist hier nicht unbedingt sicher....
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.11.06, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Zitat:
die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt


Ja, aber wenn nun zwar die ABGABE von verbilligten Zigaretten nach Tabaksteuergesetz unzulässig ist, gilt das noch lange nicht für die ANNAHME derselben. Ob also dem Leistenden (Zahler, Käufer) ein Verstoß zur Last fällt, ist hier nicht unbedingt sicher....
Vollkommen richtig, aber deshalb haben wir
Zitat:
vielleicht ein Problem
Winken
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