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Hallo,
ist es legitim, daß eine Kfz-Versicherung (Haftpflichtversicherung) den Beitrag erhöhen kann, wenn die Versicherung nach 11 Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt wurde, bspw. vom 30.01.2006 bis 31.12.2006, mit der Begründung, daß durch die Kündigung der Versicherungsvertrag unterjährig beendet wurde und somit die Abrechnung nach Kurztarif erfolgt?
Viele Grüße und vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!
ja, das ist so korrekt. Steht in den "Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung". Die TB sind, genau wie die AKB, Vertragsbestandteil. Bei denen, die ich hier liegen hab, steht drin, dass bei einer Vertragsdauer bis zu 11 Monaten 95 % des Jahresbeitrages fällig werden, über 11 Monaten der komplette Jahresbeitrag (Ziff. 3 der TB). Das kann bei anderen Versicherern etwas anders aussehen, aber grundsätzlch müsste es überall eine Kurztarifstaffel geben. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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