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verweigerung der gaststättenerlaubnis wegen vorstrafen

 
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michel65
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Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 12:12    Titel: verweigerung der gaststättenerlaubnis wegen vorstrafen Antworten mit Zitat

A möchte eine Gaststättenerlaubnis beantragen.
da A wegen Betrugs mehrfach vorbestraft ist, besteht unsicherheit ob er die Erlaubnis bekommt.
Die Vorstrafen liegen schon mehrere Jahre zurück und A hat sich seit dem nichts mehr zu Schulde kommen lassen.
Wie stehen seine Chancen die Erlaubnis zu bekommen?
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Er muss ja zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde ein Fürhrungszeugnis sowie einen Gewerbezentralregisterauszug beantragen. Ferner dürfte im Antragsvordruck danach gefragt werden.

Hat er die Delikte als Gewerbetreibender begangen, dürfte die Sache nicht gut aussehen. Man müsste mal spekulieren, was genau A gemacht haben könnte und wann, so kann man wenig dazu sagen.
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michel65
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Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

die delikte von A haben nichts mit einer selbständigen tätigkeit zu tun.
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dann dürfte es so laufen, dass die Genehmigungsbehörde zu prüfen hat, inwieweit durch diese Delikte die Zuverlässigkeit des A in Frage steht. Das wird dann nach "pflichtgemäßem Ermessen" geprüft. Es ist nahezu unmöglich, dass aus der Ferne zu beurteilen.

A sollte in jedem Fall wahrheitsgemässe Angaben machen. Wenn die Genehmigungsbehörde nachträglich davon erfährt, kann sie die Gaststättenerlaubnis ggf. widerrufen; das dann inverstierte Geld zur Geschäftsgründung wäre damit futsch.
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michel65
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Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 26.11.06, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

danke
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