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gesetzliche Vorgaben, Vertragsabschluss bei Hundeschulen etc

 
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FrageFrage
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2006
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 08:04    Titel: gesetzliche Vorgaben, Vertragsabschluss bei Hundeschulen etc Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir an, Person A betreibt eine Tanzschule oder eine Hundeschule. Auf der Internetpräsenz ist das Impressum vollständig angegeben, auch die zu belegenden Kurse und die Preise der Kurse. AGBs sind aber nicht zu finden, da man sich bevor man einen Kurs besuchen kann, telefonisch oder per Mail anmelden muss.
Tut man dies, erhält Teilnehmer B eine Anmeldebestätigung, indem Zahlungsmodalitäten und Haftungsausschluß (Hundehalter haften für die Schäden die ihr Hund verursacht) enthalten sind.

Ist das rechtens?
Ist das richtig so?
Wenn nein, wo kann Person A sich über die korrekte Darstellung informieren?

Vielen Dank
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo FrageFrage,

gererell gilt, dass man AGB´s von einem RA gegenchecken lassen sollte. In einem Forum ist sowas nicht möglich.

AGB´s werden Vertragsbestandteil, wenn der Verwender (vgl. § 305 BGB):

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich bei Vertragsschluss darauf hinweist und

2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft wird....von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen und

3. die andere Vertragspartei diesen zustimmt.

Da in Deinem Beispielfall der Teilnehmer erst nach Vertragsschluss auf die AGB´s hingewiesen wird bzw. diese erfährt, sind diese nicht Vertragsbestandteil und somit unwirksam.

Grüße
KurzDa
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Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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FrageFrage
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2006
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa, Danke für die Antwort,

Dies könnte man aber doch umgehen, wenn die Anmeldung erst nach schriftlichem Eingang der unterzeichneten AGBs rechtskräftig sind?
Das heist, der potentielle Kunde möchte sich anmelden, bekommt schriftlich ode per Mail die zu unterzeichndene Anmeldung zugesandt, in dem die AGBs stehen.
Kunde unterzeichnet den Vertrag und mit zurückschicken wird die Anmeldung wirksam?

Viele Grüße
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dies könnte man aber doch umgehen


Umgehen ist im Recht immer schlecht Winken

Du hast aber recht - es kommt darauf an, wann der Vertrag geschlossen wird. Wenn erst durch die Rücksendung und Unterschrift der Vertragsunterlagen ein Vertrag zustande kommen soll, so würden beiliegende AGB´s in den Vertrag einfliessen. Die online-getätigte Anmeldung darf also allein nicht zum wirksamen Vertrag führen.

Allerdings sollte der Kunde von dieser Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt werden.

Grüße
KurzDa
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FrageFrage
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2006
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo KurzDa,

Winken nun, umgehen war vielleicht nicht das richtige Wort Winken
Wenn dann schon richtig.

Prima, besten Dank für die Auskunft und viele Grüße
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