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Cogi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.12.2005 Beiträge: 48
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Verfasst am: 08.11.06, 14:11 Titel: GEZ - Rechtliche Grundlagen |
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Weiß jemand, auf welchen gesetzlichen Grundlagen die Rundfunkgebühren erhoben werden?
Gemeint sind (natürlich) nicht die sog. Staatsverträge zum Thema, denn das sind Verträge zwischen den Ländern.
Meine Frage lautet also, ob nicht Bund oder Länder entsprechende Gesetze verabschiedet haben müssten, die die Bürger zu Zahlung verpflichten. |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 08.11.06, 14:30 Titel: |
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Dafür gibts nen Rundfunkgebührenstaatsvertrag in dem alles und nichts geregelt ist... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Cogi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.12.2005 Beiträge: 48
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Verfasst am: 13.11.06, 19:54 Titel: das war gerade nicht die Frage... |
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.. bzw. darauf bezog sie sich: auf den Unterschied zwischen Staatsverträgen und Gesetzen.
Wieso (wenn überhaupt) ergibt sich aus einem Vertrag zwischen Ländern, die Verpflichtung der Bürger zur (welcher auch immer) Zahlung.
Wird dadurch nicht der Gesetzgebungsprozess umgangen?
Muss der Gesetzgeber nicht diese gesetzliche Zahlungspflicht explizit irgendwo in einem Gesetz verankern?
Wenn nein, warum reicht ein Vertrag? Wäre das dann nicht (z.B.) ein Vertrag zu Lasten Dritter?
Und müsste nicht wenigstens irgendwo stehen, dass Staatsverträge Gesetzeskraft erlangen? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 13.11.06, 20:47 Titel: Re: das war gerade nicht die Frage... |
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| Cogi hat folgendes geschrieben:: | | Wird dadurch nicht der Gesetzgebungsprozess umgangen? |
Warum? Die Länder haben eigene Kompetenzen, ein Staatsvertrag ist nichts anderes als eine verbindliche Regelung der Länder über ein gemeinsames Vorgehen im Rahmen dieser Kompetenzen.
| Cogi hat folgendes geschrieben:: | | Wenn nein, warum reicht ein Vertrag? Wäre das dann nicht (z.B.) ein Vertrag zu Lasten Dritter? |
Nein, s.o. Die Länder können auch vereinbaren "Wir führen alle zusammen ein Zentralabitur ein" o.ä.
| Cogi hat folgendes geschrieben:: | | Und müsste nicht wenigstens irgendwo stehen, dass Staatsverträge Gesetzeskraft erlangen? |
Nein, s.o. Die Länder haben schon die Kompetenz in diesem Bereich. Der Staatsvertrag wirkt nur zwischen den Ländern, um sicherzustellen, daß nicht Berlin morgen die Gebühren verdoppelt oder Bremen sie an anderen Kriterien festmacht. Den Bürger bindet die Regelung letztlich nur an sein jeweiliges Bundesland. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Cogi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.12.2005 Beiträge: 48
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Verfasst am: 15.11.06, 09:26 Titel: Staatsverträge = Gesetze??? |
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Da decken sich doch unserer Standpunkte doch halbwegs:
>>>Der Staatsvertrag wirkt nur zwischen den Ländern,
Staatsverträge regeln also Vereinbarungen zwischen Ländern, die die Länder dann intern gesetzlich festschreiben (müssen). Natürlich haben Länder Kompetenzen, doch müssen sie die gegenüber den Bürgern in Gesetze festgeschrieben werden.
Und das war meine Frage: Gibt es solche Gesetze in Bezug auf die GEZ? (So gibt es, um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, schließlich länderspezifische Schulgesetze.)
Ihrer Antwort entnehme ich, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, nur Staatsverträge. Ein Ausweg wäre (wie schon erwähnt), jeweils länderspezifische Gesetze (oder auch Bundesgesetze), die festschreiben, dass Staatsverträge immer Gesetzeskraft haben.
Gibt es so was? Vielleicht indirekt oder irgendwo im Grundgesetz?
Außerdem ist die GEZ ja ein Unternehmen der Sender. Das heißt, wenn die Rundfunktgebühr Gesetzeskraft erlangt (hat) und etwas hohheitliches ist, müssten die Länder die Sender mit der Beibringung beauftragen.
Aber das ist wohl ein anderes Thema.... |
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Cogi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.12.2005 Beiträge: 48
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Verfasst am: 18.11.06, 17:39 Titel: |
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Hallo Experten,
ich dachte eigentlich, hier eine qualifizierte Auskunft zu bekommen, aber offensichtlich ist dei Frage schwieriger als es scheint:
Deshalb noch einmal gesplittet:
1. Gibt es Gesetze (NICHT Staats- oder sonstige Verträge!, sondern Gesetze!), die die Zahlungspflicht der Bürger an die GEZ regeln?
2. Wenn nein: Gibt es Gesetze o.ä. die regeln, dass sich sich aus den Staatsverträgen eine Zahlungspflicht für Bürger ergibt.
Für eine qualifizierte Antwort wäre ich dankbar.
MfG |
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flüstertüte FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.10.2006 Beiträge: 807 Wohnort: Stuttgart
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Cogi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.12.2005 Beiträge: 48
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Verfasst am: 21.11.06, 13:25 Titel: Zum 5. mal: Staatsverträge sind keine Gesetze!!! |
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Drücke ich mich wirklich so unklar aus, Flüstertüte?
Die Frage ist damit eben keinesfalls beantwortet; udn es ging auch nciht um "Zuständigkeit".
ich denke, ihr seide Rechtsanwälte oder zumindest qualifiziert.
Da dürfet doch der Unterschied zwischen verträge und Gesetzen (und "zuständig sein") einsichtig sein.
Ich formuliere also noch einmal die Problemstellung:
Staatsverträge sind Vereinbarungen/Verträge zwischen den Ländern. Wenn aus diesen Verträgen Verpflichtungen für die Bürger erwachsen, muss das irgendwo gesetzlich geregelt sein.
Meine Frage: wo?
Wenn ihr die nicht beantworten könnt, dann sagt das doch…kein Problem.
Der litaneihafte Hinweis auf die Staatsverträge bringt hier jedenfalls nichts.
Aber wie ich kürzlich erfuhr, wurde die Gebührenpflicht lange (mindestens bis in die 60er oder sogar bis 1990) aus dem Reichsrundfunkgesetz von 1936 (oder so) abgeleitet und begründet.
Ob das immer noch der Fall ist oder ob es ein neues Gesetz gibt, versuche ich gerade rauszukriegen. Für entsprechende Hinweise wäre ich dankbar. |
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flüstertüte FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.10.2006 Beiträge: 807 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 21.11.06, 13:53 Titel: |
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http://bundesrecht.juris.de/gg/art_30.html
Was nicht ausdrücklich dem Bund als Gesetzgebung zugewiesen ist, verbleibt den Ländern.
Staatsverträge sind Verträge zwischen den Bundesländern, in denen die ihren Bürgern gemeinsam Pflichten auferlegen und/oder bestimmte Sachverhalte regeln, genauso wie bei gewöhnlichen Gesetzen.
Nach jeweiliger Besprechung und Abstimmung in den Landtagen wird der Staatsvertrag im Erfolgsfall von den Vertretern der Ländern ratifiziert. Es handelt sich um eine Art abgestimmte Gesetzgebung. Staatsverträge haben Gesetzeskraft. Man könnte mit dem gleichen Vorgehen jeden unter die Kompetenz der Länder fallenden Sachverhalt regeln.
Staatsverträge werden deshalb gemacht, weil es sinnvoll ist, bestimmte Sachverhalte länderübergreifend zu regeln, ohne das gleich eine Bundeskompetenz daraus erwachsen muss.
Edit: Die Staatsverträge wirken anscheinend nicht unmittelbar. Für die Inkraftsetzung der Staatsverträge werden gewöhnliche "Gesetze" verwendet, welche bei jeder Änderung der Staatsverträge Anwendung finden. Dort ist geregelt, dass der meist im Anhang aufgeführte betreffende Staatsverrtag Gesetzeskraft erlangt.
Nochmal: Siehe hier : http://hh.juris.de/hh/RdFunkVtr1991G_HA_Art1.htm (Hamburg)
| Zitat: | Artikel 1)
(1) Dem am 31. August 1991 unterzeichneten Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
(3) 1 Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 7 Absatz 3 am 1. Januar 1992 in Kraft, wenn bis zum 31. Dezember 1991 alle Ratifikationsurkunden hinterlegt worden sind. 2 Der Senat gibt die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt. |
_________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön. |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 21.11.06, 14:19 Titel: Re: Zum 5. mal: Staatsverträge sind keine Gesetze!!! |
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| Cogi hat folgendes geschrieben:: |
Staatsverträge sind Vereinbarungen/Verträge zwischen den Ländern. Wenn aus diesen Verträgen Verpflichtungen für die Bürger erwachsen, muss das irgendwo gesetzlich geregelt sein.
Meine Frage: wo? |
Der Staatsvertrag bindet die Bürger direkt nicht. Dafür gibt es dann die jeweiligen Zustimmungsgesetze der Länder. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Cogi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.12.2005 Beiträge: 48
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Verfasst am: 21.11.06, 18:01 Titel: Berliner Gesetz |
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Danke! Genau das habe ich gesucht.
Könnt ihr mir eventuell auch das Berliner Gesetz dazu angeben, den Link einstellen?!
Und noch eine Frage: Gibt es einen Unterschied zwischen einem Verstoß gegen so ein Ländergesetz und dem gegen ein Bundesgesetz? Z.B. in den Zuständigkeiten o.ä.? |
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flüstertüte FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.10.2006 Beiträge: 807 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 21.11.06, 18:22 Titel: Re: Berliner Gesetz |
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| Cogi hat folgendes geschrieben:: | Danke! Genau das habe ich gesucht.
Könnt ihr mir eventuell auch das Berliner Gesetz dazu angeben, den Link einstellen?! |
Nicht gefunden. Vllt. selber nochmal suchen? Es besteht keine Internet-Veröffentlichungspflicht
| Cogi hat folgendes geschrieben:: | | Und noch eine Frage: Gibt es einen Unterschied zwischen einem Verstoß gegen so ein Ländergesetz und dem gegen ein Bundesgesetz? Z.B. in den Zuständigkeiten o.ä.? |
Die Frage verstehe ich nicht, aber ich ahne was: Wenn ein Ländergesetz gebrochen wird, muss sich das Land drum kümmern --- wenn es denn Sanktionen vorgesehen hat. Möglicherweise verpflichtet der Rundfunkstaatsvertrag zur gegenseitigen Amtshilfe der Länder... _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.11.06, 18:54 Titel: |
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| Cogi hat folgendes geschrieben:: | Danke! Genau das habe ich gesucht.
Könnt ihr mir eventuell auch das Berliner Gesetz dazu angeben, den Link einstellen?! |
Könnte es das hier sein?
http://www.mabb.de/start.cfm?content=Gesetze&template=gesetzeanzeige&id=335 _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Cogi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.12.2005 Beiträge: 48
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Verfasst am: 22.11.06, 15:23 Titel: |
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Nein, das betrifft nur die Fusion der beiden Anstalten.
ich hab auf den Berliner Senatsservern auch schon gesucht, doch noch nichts gefunden. |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 22.11.06, 15:36 Titel: |
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Hier gibt es einiges zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag: www.parlament-berlin.de/ados/16/IIIPlen/vorgang/d16-0026.pdf
Ansonsten ins Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt sehen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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