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Photovoltaikanlage: Zeitraum Vorsteuerkorrektur

 
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steuermann
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Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 478
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 15:09    Titel: Photovoltaikanlage: Zeitraum Vorsteuerkorrektur Antworten mit Zitat

A montiert auf seinem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhaus eine Photovoltaikanlage und speist den Strom gegen Entgelt ins öffentliche Netz. Er erklärt Einkünfte gem. § 15 EStG. Die Anlage ist eine Betriebsvorrichtung und wird unabhängig vom Gebäude abgeschrieben.
A ist Kleinunternehmer gem. § 19 UStG, optiert jedoch mit Installation der Anlage zur Regelbesteuerung, um die Vorsteuer aus dem Erwerb der Anlage geltend zu machen. Die 5-jährige Bindungsfrist ist inzwischen um und A will nun wieder die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG in Anspruch nehmen.

Die Photovoltaikanlage ist ertragsteuerlich eine Betriebsvorrichtung und damit unabhängig vom Grundstück/Gebäude zu behandeln. Gilt das auch für die Vorsteuerkorrektur gem. § 15a UStG ?
§ 15a UStG spricht von Grundstücken einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile. Ertragsteuerlich können auch wesentliche Bestandteile des Gebäudes Betriebsvorrichtung sein. Ist die Photovoltaikanlage ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes i.S. § 15a UStG und beträgt der Korrekturzeitraum deshalb 10 Jahre oder nur 5 Jahre ?

Habe leider nichts zu der Frage gefunden und wäre für Tipps dankbar.

Gruß
steuermann
_________________
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.11.06, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage, die sich mir hier zuerst stellt ist folgende:

Führt die Erneute Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ÜBERHAUPT zu einer Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG?

Edit:
Alles was ich in A 215 UStR dazu gefunden habe war dieses:
(11) Ein Kleinunternehmer, der nach § 19 Absatz 1 Satz 4 UStG vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, kann eine Vorsteuerberichtigung zu seinen Gunsten vornehmen, wenn das Wirtschaftsgut ursprünglich zur Ausführung steuerfreier und später nach Option für die allgemeine Besteuerung ( § 19 Absatz 2 UStG ) zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze eingesetzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 11.11.1993 - BStBl 1994 II S. 582 = SIS 94 12 39
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

@ Clematis

was meinen Sie mit "erneute" Inanspruchnahme?

Hier wurde auf die Anwendung des § 19 (1) UStG verzichtet und nun möchte man wieder Kleinunternehmer sein.

Dann gilt § 15a (7) UStG.

Ein wesentlicher Bestandteil ist übrgens im § 94 ff BGB geregelt. Ob nun Ziegeln dazu gehören oder aber eine fest angeschraubte Photovoltaikanlage möchte ich hier mangels Sachverstand nicht beurteilen, dazu sollten sich die Juristen äußern.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.11.06, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, das kommt davon wenn man das Thema von hinten her aufarbeitet....
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