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Zustandekommen einer OHG

 
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georg_tschenko
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 04:33    Titel: Zustandekommen einer OHG Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. dem Zustandekommen einer OHG.
Angenommen 3 Gesellschafter schließen sich zu einer Gbr zusammen und regeln die Verhältnisse in einem Vertrag (Name&Sitz, Dauer, Einlagen, Gewinnverteilung, Kündigung).

Einer der Gesellschafter steigt nun aus. Die beiden anderen behaupten nun, dass es sich um eine OHG handelt und daher das Wettbewerbsgesetz des HGB gilt. Daraus würde sich ergeben, dass der aussteigende Gesellschafter in der selben Branche so lange nicht mehr tätig sein dürfte, wie er Mitglied der Gesellschaft ist (Kündigungsfrist).

Kommt es in irgendeiner Form "automatisch" zum Entstehen einer OHG aus einer "normalen" Gbr, wenn dies nie ausdrücklich beschlossen wurde und kein Eintrag im Handelsregister getätigt wurde?

Über Tipps würde ich mich freuen,
Gruß
Georg
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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kommt es in irgendeiner Form "automatisch" zum Entstehen einer OHG aus einer "normalen" Gbr, wenn dies nie ausdrücklich beschlossen wurde und kein Eintrag im Handelsregister getätigt wurde?


Ja. Wenn die Gesellschaft

1. Ein Gewerbe betreibt, und

2. dieses Gewerbe nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert,

dann ist sie - unabhängig von der Registereintragung - eine Offene Handelsgesellschaft (siehe § 105 Abs. 1 HGB).

Wann ein Gewerbe einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist am Einzelfall zu klären. Kriterien sind hier u.A. Vielfalt der Geschäftspartner, Teilnahme am Wechsel- oder Scheckverkehr, Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer, Höhe des Umsatzes.
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georg_tschenko
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

hallo rettich,

danke für die Antwort!

kannst Du mir sagen, wie es schätzungsweise aussieht, wenn folgende Eigenschaften für das Gewerbe gelten:

- Umsatz ca. 6000-8000 (6-8 tausend) Euro im Jahr
- keine Arbeitnehmer neben den 3 Gesellschaftern

Gibt es Erfahrungs- bzw. Mindestwerte, ab denen dieser Paragraph greift?

Danke
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rettich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich sieht das eher nach Kleingewerbe aus, also GbR.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Trotzdem könnten das Wettbewerbsverbot analoge Anwendung finden. Auch bei einer GbR gibt es eine Treuepflicht.
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