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Verfasst am: 22.11.06, 12:37 Titel: Umtausch bis wann?
guten tag!
Was wäre wenn...
angenommen bei einem DSL-Anbieter 1und.. wird ein Vetrag abgeschlossen. Die
Leitung würde am 13.10.2006 freigeschaltet.
Mit der Fritzbox wäre ich nicht zufrieden. Mit Absprache sollte meine Fritzbox in eine höhere Version umgetauscht werden. So geschehen, würde die Fritzbox am 01.11.2006 zurückgeschickt, mit Fristsetzung von 6 Tagen lt. mündlichem Telefonet.
Nun wären allerdings bereitst 22 Tagen, ohne daß der Umtausch abgeschlossen wäre. Auf Schreiben per Fax habe ich keinerlei Reaktionen erhalten.
Vom DSL-Anbieter ( 1und.. ) würde allerdings die volle Grundgebühr für den Monat in Rechnung gestellt.
Ohne Fritzbox kann allerdings kein DSL und auch kein Internettelefonie genutzt werden.
Ich habe auch bereits eine außerordentliche Kündigung zugesendet.
Ohne Reaktion.
Der DSL-Anbieter ( 1und..) bietet auch eine DSL 16.000 an, die bei mir auch möglich ist. Er stellt allerdings nur eine 6.000er zur Verfügung.
Ich wollte einen DSL-Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen. Dies ist nicht möglich, weil 1und.. die Leitung nicht freigibt.
Frage:
1. Innerhalb welcher Frist muß die Fritzbox umgetauscht sein?
2. Muß die Grundgebühr bezahlt werden, obwohl DSL nicht genutzt werden kann?
3. Wäre es Vertragsbruch, wenn anstatt 16.000 nur 6.000 kb bereitgestellt werden?
3. Wäre die außerordentliche Kündigung rechtens?
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