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Verfasst am: 13.12.04, 22:45 Titel: IST ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG MIT GG VEREINBAR ?
Hallo Miteinander,
bin neu hier und habe da mal eine Frage zu der "ortsüblichen Bekanntmachung".
Ist es mit der im Grundgesetz festgestellten Vertragsfreiheit vereinbar, wenn eine Gemeinde in Ihrer Satzung festgelegt hat, daß Gemeinderatsbeschlüsse im kostenpflichtigen Gemeindeboten veröffentlicht weden.
Man wird hier gezwungen ein Abbonement einer Zeitschrift abzuschließen, um in den Genuß der Gemeindebeschlüsse zu gelangen.
Gerade in der heutigen Zeit, mit vielen Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern sowie Rentnern mit geringen Einkommen, können sich viele eine solche zusätzliche Ausgabe nicht leisten. Ebenso ausgeschlossen von Beschlüssen sind solche Grundstücksbesitzer, die in anderen Orten wohnhaft sind.
Auch ein Aushängen am schwarzen Brett kann meiner Meinung nach bei folgeschweren Entschlüssen nicht ausreichen, da es genug Kranke, oder berufsbedingt Abwesende gibt, die diese Beschlüsse nicht mitbekommen würden.
Ist es einer Gemeinde nicht zuzumuten, daß bei Beschlüssen, die bestimmte Grundstücksbesitzer oder Anrainer betreffen, diese direkt anzuschreiben, um Sie von den Beschlüssen zu unterrichten.
Gerade in kleinen Gemeinden, wo jeder jeden kennt und weiß was er gerade macht, ist durch die bisherige Praxis Schummeleien Tür und Tor geöffnet.
Man braucht mit Beschlüssen und der Veröffentlichung nur zu warten, bis derjenige, den es betrifft, gerade im Urlaub weilt, dann bekommt dieser nichts mit und kann somit auch keinen Widerspruch einlegen.
Ich habe von Gemeinden gehört, die Ihre Betroffenen anschreiben.
Eure Meinung dazu würde mich sehr interessieren.
Verfasst am: 13.12.04, 23:03 Titel: Re: IST ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG MIT GG VEREINBAR ?
ruwi hat folgendes geschrieben::
Ist es mit der im Grundgesetz festgestellten Vertragsfreiheit vereinbar, wenn eine Gemeinde in Ihrer Satzung festgelegt hat, daß Gemeinderatsbeschlüsse im kostenpflichtigen Gemeindeboten veröffentlicht weden.
Man wird hier gezwungen ein Abbonement einer Zeitschrift abzuschließen, um in den Genuß der Gemeindebeschlüsse zu gelangen.
Das Grundgesetz selbst kennt eine ganz ähnliche Regelung für die Gesetzesbeschlüsse des Bundestages, siehe Art. 82 Abs. 1 GG.
In den Gemeindeordnungen der Länder ist teilweise (vielleicht auch in allen) festgelegt, daß jeder Gemeindebürger das Recht auf Einsicht in die Beschlussprotokolle des Gemeinderates hat. Das kostet nichts.
Zitat:
Auch ein Aushängen am schwarzen Brett kann meiner Meinung nach bei folgeschweren Entschlüssen nicht ausreichen, da es genug Kranke, oder berufsbedingt Abwesende gibt, die diese Beschlüsse nicht mitbekommen würden.
Übertragen auf Gesetze: soll der Staat verpflichtet sein, jedes Gesetz jedem Bürger amtlich zuzustellen?
Zitat:
Ist es einer Gemeinde nicht zuzumuten, daß bei Beschlüssen, die bestimmte Grundstücksbesitzer oder Anrainer betreffen, diese direkt anzuschreiben, um Sie von den Beschlüssen zu unterrichten.
Soweit der einzelne Grundstückseigentümerals Einzelner betroffen ist, etwa bei Erschließungskosten, wird er auch direkt angeschrieben. Er wird einen Bescheid erhalten.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 13.12.04, 23:24 Titel: Re: IST ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG MIT GG VEREINBAR ?
> Ist es einer Gemeinde nicht zuzumuten, daß bei Beschlüssen, die bestimmte Grundstücksbesitzer oder Anrainer betreffen, diese direkt anzuschreiben, um Sie von den Beschlüssen zu unterrichten.
Sehr praxisnah. Dann wird einer übersehen, der auch "betroffen" ist und schon geht das Geschrei los.
> Man braucht mit Beschlüssen und der Veröffentlichung nur zu warten, bis derjenige, den es betrifft, gerade im Urlaub weilt, dann bekommt dieser nichts mit und kann somit auch keinen Widerspruch einlegen.
Sie kennen das Prinzip der "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Schon mal überlegt, was das für ein Aufwand wäre, zum Beispiel bei einem Gemeinderatsbeschluss der einen neuen Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet festlegt, jeden einzelnen Betroffenen per Post zu unterrichten? Das wäre dann immerhin jeder Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet, außerdem anderweitig dinglich Berechtigte und so weiter und sofort... O.k., direkte Rechtsmittel gegen einen Flächennutzungsplan gibt es nur selten, aber ein Bebauungsplan zum Beispiel. Nein nein, die gängige Praxis ist deutlich besser zu bewerkstelligen.
Gruss
Marc
...amüsante Ansätze des Themenerstellers (bei Beschlussfassung und Veröffentlichung Urlaub, berufsbedingte Abwesenheit...).
Brechen wir das ganze vielleicht mit Lösungsansätzen zur praxisnahen Vermeidung der Benachteiligung auf die absolut Kommunale Schiene herunter. Bitte die rechtlich vorgeschriebene Veröffentlichung und das "in den Genuss kommen" unterscheiden. Ich kenne - davon mal ganz losgelöst - persönlich nicht eine Hauptsatzung, wonach alle Beschlusse der Gemeindevertretung veröffentlicht werden müssen. Sitzungen (mit deren Niederschriften), Rathäuser und Büros sind öffentlicher als man denkt; auch hat ein jeder seitens der Selbstverwaltung (Hobby-Politiker auf Gemeinde-Ebene) seinen Ansprechpartner zu finden. Jede modernere Verwaltung bietet zudem ein Ratsinformationssystem im Internet an.
Worum mag sich nur hier die eigentliche Befürchtung drehen?
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