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Kündigung Wohngebäudeversicherung / HILFE !!!

 
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Hausverwalter
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Düsseldorf / Köln

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 16:09    Titel: Kündigung Wohngebäudeversicherung / HILFE !!! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

habe zu folgenden Problem eine Frage und bitte um eine Stellungnahme von euch wenn machbar. Ich bin Hausverwalter eines großen Objektes was beim ( Wohngebäudeversicherung ) Versicherer XY versichert ist, diese Versicherung habe ich nun fristgerecht gekündigt weil einer neuer Versicherer um einiges Preisgüngstiger war bzw. ist !!! Der Versicherer XY hat die Kündigung bestätigt möchte aber nach § 106 VVG wegen § 102 und 103 VVG ( Haftung ) noch ein aktuellen Grundbuchauszug kriegen ( kein Problem ) und die Zusage von allen Hypotekengläubiger ( $ 106 VVG ), was in meinen Augen in einer Frist die ich nur noch bis zum Ende des Jahres habe nicht möglich ist dies zurealiesiren, weil ich ein Objekt von über 200 Parteien ( alles ETW ) verwalten !!! Mit einer Bestätigung des neuen Versicherer so das der Versicherer XY aus seiner Haftung ( 102, 103 § VVG ) )raus ist reicht Ihm nicht und will und unbedingt die Bestätigung aller Hypotehkengläubiger ( Banken ) haben.

Nun zu meiner Frage, besteht die möglich den Weg zuverkürzen bzw. gibt es evtl. Urteile dazu dies zu umgehen ??? Oder sonst irgendetwas....wie ich aus dem Vertrag rauskommen kann !!!

Vielen lieben Dank jetzt schon mal im voraus an euch alle.....

MFG Hausverwalter
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 16:27    Titel: Re: Kündigung Wohngebäudeversicherung / HILFE !!! Antworten mit Zitat

Hausverwalter hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

habe zu folgenden Problem eine Frage und bitte um eine Stellungnahme von euch wenn machbar. Ich bin Hausverwalter eines großen Objektes was beim ( Wohngebäudeversicherung ) Versicherer XY versichert ist, diese Versicherung habe ich nun fristgerecht gekündigt weil einer neuer Versicherer um einiges Preisgüngstiger war bzw. ist !!! Der Versicherer XY hat die Kündigung bestätigt möchte aber nach § 106 VVG wegen § 102 und 103 VVG ( Haftung ) noch ein aktuellen Grundbuchauszug kriegen ( kein Problem ) und die Zusage von allen Hypotekengläubiger ( $ 106 VVG ), was in meinen Augen in einer Frist die ich nur noch bis zum Ende des Jahres habe nicht möglich ist dies zurealiesiren, weil ich ein Objekt von über 200 Parteien ( alles ETW ) verwalten !!! Mit einer Bestätigung des neuen Versicherer so das der Versicherer XY aus seiner Haftung ( 102, 103 § VVG ) )raus ist reicht Ihm nicht und will und unbedingt die Bestätigung aller Hypotehkengläubiger ( Banken ) haben.

Nun zu meiner Frage, besteht die möglich den Weg zuverkürzen bzw. gibt es evtl. Urteile dazu dies zu umgehen ??? Oder sonst irgendetwas....wie ich aus dem Vertrag rauskommen kann !!!

Vielen lieben Dank jetzt schon mal im voraus an euch alle.....

MFG Hausverwalter



Es besteht die Möglichkeit alles früher in die Wege zu leiten... Mit den Augen rollen
Die Gesetzeslage ist nunmal so gegeben und muss beachtet bzw. eingehalten werden.

Leider gibt es also keine andere Möglichkeit als früher aktiv zu werden...
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wer eine WEG mit 200 Einheiten verwaltet, sollte doch Profi sein. Und dem sollte man zutrauen, dass er entweder die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennt oder sich rechtzeitig vorher schlau macht.

Wie Dookie schon gesagt hat, die Rechtslage ist eindeutig: einen Monat vor Beendigung der Gebäudeversicherung muss die Zustimmung aller Realrechtsgläubiger vorliegen.

Allerdings: so viele sind das meistens gar nicht. Meist beschränkt sich das auf eine gute Handvoll: die örtliche Sparkasse, die (Wortsperre: Name) (edit: diese verd... Wortsperre hat mir die Bank weggemacht: gemeint ist die, die den Weg frei macht....), einige Bausparkassen, ein paar Hypothekenbanken, das war´s meistens schon. Deren Zustimmung kann man jeweils gesammelt einholen. Geht schnell und einfach, wenn man bereits eine Deckungszusage des Folgeversicherers vorlegen kann.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

im aktuellen grundbuchauszug steht ja auch drin, wer noch reallasten eingetragen hat - das sollte dann fix angegangen werden.
_________________
MfG,
Duisburger

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