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Urheberrecht von Foto

 
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Ollil
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 22:44    Titel: Urheberrecht von Foto Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu einem interessanten Fall.

Eine Gruppe von 4 Personen, im Folgenden Gruppe A genannt, hat die Absicht einen Clubraum für eine Veranstaltung von Clubinhaber (Person B) zu mieten mit der Absicht in diesem Raum eine Veranstaltung durchzuführen.
Gruppe A schießt dabei mit Erlaubnis von Person B mehrere Fotos und entschließt sich ein Foto für Werbezwecke zu nutzen (Flyer und Werbeplakate).
Nun kommt der Vertragsabschluss der beiden Parteien jedoch nicht zustande und Gruppe A entschließt sich einen anderen Raum bei Person C zu mieten.

Jetzt die Frage: Darf Gruppe A das Foto trotzdem für Werbezwecke von dem neuen Raum verwenden, sprich hat Gruppe A das Urheberrecht auf das Foto, obwohl ein Gegenstand des Clubs von Person B auf diesem Foto zu sehen ist?
Oder ist hierzu die Erlaubnis von Person B notwendig (welche diese wohl kaum erteilen wird).

Bin mal gespannt auf Eure Antworten,

Olli
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flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hat A schonmal überlegt, das Foto zu bearbeiten?
Hat A die Erlaubnis der abgebildeten Personen (soweit vorhanden) eingeholt?

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

Nun, eine Gegenstand kann schlecht die Erlaubnis zu seiner Veröffentlichung erteilen, höchstens sein Besitzer. Hier könnte B möglicherweise gegen C vorgehen, dann nämlich wenn C eine Veranstaltung in seinem Haus mit dem (werbewirksamen) Interieur von B bewerben läßt.
Das wäre aber, so sehe ich das momentan, eher eine Frage des Wettbewerbsrechts (wg. Irreführung) und weniger eine des Urheberrechts- wenn B und C gewerbliche Konkurrenten sind-


Dabei stellt sich weiter die Frage, inwieweit der Gegenstand bei der angesprochenen Zielgruppe überhaupt einen Irrtum erregen kann.
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