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Das Bundesurlaubsgesetz spricht von mindestens 24 Werktagen und nicht von Tagen.
Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt auch bei der 5-Tage-Woche mindestens 24 Werktage. Dem entsprechen 20 Arbeitstage, aber so steht es nicht im Gesetz, und danach hattest du ja gefragt.
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