Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unfall mit geliehenem KFZ. Zahlt Privathaftpflicht ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unfall mit geliehenem KFZ. Zahlt Privathaftpflicht ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
subway47
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 23:02    Titel: Unfall mit geliehenem KFZ. Zahlt Privathaftpflicht ? Antworten mit Zitat

Hallo,
mal angenommen,

A leiht sich von B dessen Auto.

A hat einen Unfall mit diesem geliehenen Auto und bekommt in dem darauf folgenden Verfahren zu 50% Mitschuld.

Die HaftpflichtVers. von B reguliert, stuft B aber dann auch entsprechend in der Schadenfreiheit hoch.

B könnte auch durch Zahlung der Summe, die die Versicherung reguliert hat, der Hochstufung entgehen.

B möchte dafür nun natürlich von A diese Summe haben.

A hat eine Privathaftpflicht-Versicherung. Muss diese die geforderte Summe an B zahlen?

Gruß subway47
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Nein. Dieses Risiko ist nicht abgesichert. Er müsste den Klageweg über ein Zivilgericht beschreiten.

Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

ich kann noch die Begründiung nachliefern, warum die PHV hier nicht eintreten wird:

vgl. die "Riskikobeschreibungen und besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung": Nicht versichert ist die haftpflicht des (...) Führers eines Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.

Dieser Sachverhalt liegt hier vor: der (privathaftpflichtversicherte) A ist Führer des PKW. somit besteht für alle Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Führen dieses PKW, kein Versicherungsschutz in der PHV.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

und der "Gebrauch eines Kraftfahrzeugs" geht weit über das hinaus, was allgemein hin als Führen eines Kfz, also fahren, angesehen wird. Dazu gehört z.B. auch das Be- und Entladen
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.